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Kaspar Brühlmeier

1841
Die Stimmbürger beriefen Kaspar Brühlmeier an die Spitze der Gemeinde. Die Ratsmitglieder hatten sich damals über ein Vermögen von Fr. 500.- bis Fr. 2'000.- auszuweisen. Kaspar Brühlmeier war zugleich noch Betreibungsbeamter. Wegen Fahrlässigkeit im Betreibungswesen klagte am 24. Juni 1844 das Bezirksamt beim Bezirksgericht gegen den Amtsinhaber, und bereits am 5. August gleichen Jahres genehmigte die hohe Regierung sein Entlassungsgesuch als Gemeinderat und Ammann.
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