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Vermögensausweis, Kompetenzsumme

10. Nov. 1856
Der Vermögensausweis wurde auf Fr. 1'000.-, Kompetenzsumme des Gemeinderates auf Fr. 30.- festgesetzt, 'von ihr darf aber nicht Gebrauch gemacht werden zu Trinken und Gelade'.

Den Gemeinderäten wurde eine jährliche fixe Besoldung von Fr. 50.- zugesprochen, und der Gemeindeammann erhielt eine Zulage von Fr. 10.-.
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