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Gemeindevertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Wettingen, Neuenhof, Würenlos, Spreitenbach, Killwangen und Bergdietikon sowie Anpassung des Stellenplans

Nummer
2009-2074
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
8. September 2011
Beschreibung
Gemäss dem Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) ist der Gemeinderat für die Gewährleistung der lokalen Sicherheit im Sinne des Polizeigesetzes zuständig. Die Po-lizeiaufgaben werden in Wettingen durch das Korps der Polizei Wettingen wahrgenommen.

Seit dem 1. Januar 2005 ist die Polizei Wettingen, gestützt auf einen Gemeindevertrag, auch für das Gebiet der Gemeinde Neuenhof zuständig. Seit 1. Februar 2009 gewährleistet die Poli¬zei Wettingen auch in der Gemeinde Würenlos die lokale Sicherheit. Die gewählte Form der polizeilichen Zusammenarbeit hat sich sehr bewährt.

Die Gemeinden des Kreis 2 Limmattal beabsichtigen, die polizeiliche Dienstleistung und Auf¬gabe gemeinsam zu erbringen. Aus diesem Grund haben die Gemeinden Wettingen, Neuen¬hof, Würenlos, Spreitenbach, Killwangen und Bergdietikon den vorliegenden Gemeindevertrag ausgearbeitet zur Gründung der regionalpolizei wettingen-limmattal. Die Gemeinde Wettingen schliesst mit jeder Partnergemeinde einen Vertrag ab.

Der Regierungsrat und die Kantonspolizei Aargau befürworten diesen Schritt.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes per 1. Januar 2007 wurden die Vorschriften über die Gewährung der lokalen Sicherheit neu festgelegt. Seit 1. Januar 2011 sind die neuen sicherheitspolizeilichen Standards in Kraft. Mit ihrem heutigen Personalbestand sind die Ge-meinden nicht in der Lage, die neuen Anforderungen alleine zu erfüllen. Bei einem Zusam-menschluss besteht das Korps der regionalpolizei wettingen-limmattal aus 32 Mitarbeitenden (Polizeidichte 1'525 Einwohner pro Polizist/in). Bis 2017 (Vorgabe des Polizeigesetzes des Kantons Aargau, PolG) ist eine Polizeidichte von einem/r Polizist/in auf 700 Kantonseinwohner zu erreichen. Es wird deshalb angestrebt, das neu gebildete Polizeikorps bis zum Jahr 2017 auf 37 Mitarbeiter zu erhöhen.

Der Gemeindevertrag soll nach Vorliegen der rechtskräftigen Entscheide des Einwohnerrates Wettingen und der Gemeindeversammlungen der einzelnen Gemeinden per 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Ohne Kündigung erneuert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Kündi-gungsfrist beträgt ein Jahr, je auf Ende eines Kalenderjahres.

Der Kostenteiler für die Tragung der entstehenden Gesamtkosten der regionalpolizei wettin¬gen-limmattal haben die Gemeinden einvernehmlich wie folgt ausgearbeitet:


Wettingen 47.3 %
Spreitenbach 21.6 %
Neuenhof 15.0 %
Würenlos 9.5 %
Bergdietikon 3.7 %
Killwangen 2.9 %

Der Kostenteiler berücksichtigt die Gemeindegrösse, die aufgabenpolizeilich spezifische regi-onale Einordnung sowie die regionale Zuweisung durch die Polizeiabgeltungsverordnung (PAV).

Die voraussichtlichen Kosten für die Gemeinde Wettingen betragen im Jahr 2013 Fr. 74.00/Einwohnerin und Einwohner, im Jahr 2017 Fr. 80.00/Einwohnerin und Einwohner.

Müsste die Polizei Wettingen den Aufwuchs zusammen mit den Gemeinden Neuenhof und Würenlos alleine tragen, würde sich die Kostenentwicklung wie folgt zeigen:

1. Januar 2013 Fr. 81.00/Einwohner
1. Januar 2017 Fr. 96.00/Einwohner

Zugehörige Objekte

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Gemeindevertrag_uber_die_polizeiliche_Zusammenarbeit_sowie_Anpassung_des_Stellenplans.pdf Download 0 Gemeindevertrag_uber_die_polizeiliche_Zusammenarbeit_sowie_Anpassung_des_Stellenplans.pdf
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Datum Sitzung
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