Teilrevision Geisswies
- Nummer
- 2006-2140
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 10. Februar 2007
- Beschreibung
- Im Urteil vom 27. August 2003 hat das Verwaltungsgericht festgehalten, dass die beiden Parzellen Nr. 891 und 3364 im Gebiet «Obere Geisswies» zum weitgehend überbauten Gebiet gehören und demzufolge der Bauzone zuzuweisen seien. Nach Erarbeitung der erforderlichen Planungsgrundlagen durch den Ortsplaner, in Zusammenarbeit mit der Planungskommission sowie der Bau- und Planungsabteilung liegt nun ein beschlussfähiger Vorschlag vor, unter welchen Bedingungen dieses Gebiet in eine Bauzone überführt werden soll. Es ist vorgesehen, die erforderliche städtebauliche Qualität mit Hilfe einer Gestaltungsplanpflicht sicherzustellen.
Zugehörige Objekte
Name | ||||
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Datum | Sitzung |
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