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Teilrevision Geisswies

Nummer
2006-2140
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
10. Februar 2007
Beschreibung
Im Urteil vom 27. August 2003 hat das Verwaltungsgericht festgehalten, dass die beiden Parzellen Nr. 891 und 3364 im Gebiet «Obere Geisswies» zum weitgehend überbauten Gebiet gehören und demzufolge der Bauzone zuzuweisen seien. Nach Erarbeitung der erforderlichen Planungsgrundlagen durch den Ortsplaner, in Zusammenarbeit mit der Planungskommission sowie der Bau- und Planungsabteilung liegt nun ein beschlussfähiger Vorschlag vor, unter welchen Bedingungen dieses Gebiet in eine Bauzone überführt werden soll. Es ist vorgesehen, die erforderliche städtebauliche Qualität mit Hilfe einer Gestaltungsplanpflicht sicherzustellen.

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung
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