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Bescheinigungen

Für Bescheinigungen aus dem Einwohnerregister helfen Ihnen die Einwohnerdienste gerne weiter.

Auskünfte aus dem Einwohnerregister

Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Wettingen wohnhafte Person ? Aus Datenschutzgründen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss…

Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Wettingen wohnhafte Person ?

Aus Datenschutzgründen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von Fr. 20.-- (zuzüglich Fr. 5.00 Administrativkosten) verrechnet. Folgende Auskünfte können erteilt werden:

  • Einfache Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort. Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mitgesandt werden, oder der Grund der Anfrage plausibel nachvollziehbar sein.
  • Erweiterte Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort, Zuzugsdatum, Zuzugsort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).

Heimatausweis/ Interimsausweis

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, ist in der Regel eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt zu prü…

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, ist in der Regel eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt zu prüfen. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Heimatausweis.
Mit dem Heimatausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin am Hauptwohnsitz angemeldet sind.
Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort Voraussetzung ist und sich der Lebensmittelpunkt weiterhin dort befinden muss.

Sie können den Heimatausweis direkt an unserem Schalter beziehen (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) oder per Internet (Online-Schalter) bestellen.

Lebensbescheinigung

Mit der Lebensbescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass sich eine Person noch am Leben befindet. Dieser Nachweis wird häufig im Zusammenhang mit der Auszahlung von Renten und Versic…
Mit der Lebensbescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass sich eine Person noch am Leben befindet. Dieser Nachweis wird häufig im Zusammenhang mit der Auszahlung von Renten und Versicherungen benötigt.
Die Lebensbescheinigung muss, unter Vorlage eines Ausweis, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden.

Wahlfähigkeitszeugnis

Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. Das Wahlfähigkeitszeugnis kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten angef…
Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. Das Wahlfähigkeitszeugnis kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten angefordert werden.

Wohnsitzbestätigung

Mit der Hauptwohnsitzbescheinigung wird Ihnen Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Bestätigung im Online-Schalter bestellen, der Versand erfol…
Mit der Hauptwohnsitzbescheinigung wird Ihnen Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Bestätigung im Online-Schalter bestellen, der Versand erfolgt in wenigen Tagen.
Sofern Sie die Bestätigung am Schalter beziehen möchten, beachten Sie bitte, dass dazu die persönliche Vorsprache nötig ist (unter Vorlagen eines Ausweises).

Zugehörige Objekte

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