Kopfzeile

Inhalt

Wahlen und Abstimmungen - generelle Informationen

Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch
 
Urnenöffnungszeiten
jeweils Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr
 
Urnenstandort
Urne im Rathaus: Eingangshalle, Parterre
 
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Einwohnerkontrolle im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregisterführer (Einwohnerkontrolle) persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
 
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren). Der Brief muss spätestens am Freitag im Wahlbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
  5. Das Antwortkuvert kann auch bis am Wahlsonntag, 10.00 Uhr, in die Briefkästen der Verwaltung beim Rathaus eingeworfen werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist


Plakatierung bei Wahlen und Abstimmungen
Für das Anbringen und Aufstellen von Plakaten im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen gilt es insbesondere folgende Punkte zu beachten:
  • Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen frühestens 8 Wochen vor der Wahl/Abstimmung aufgehängt werden.
  • Bis spätestens 7 Tage nach dem Urnengang sind sie zu entfernen.
Weitere Details können den kantonalen Merkblättern entnommen werden.

Abstimmungen und Wahlen

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag (bis am 12…

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag (bis am 12. Tag bei reinen Gemeindeabstimmungen) vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bei den Einwohnerdiensten.

Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet publiziert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites des Kantons oder des Bundes.

Die Resultate zu Wahlen und Abstimmungen finden Sie unter Wahlresultate oder Abstimmungen.

Zugehörige Objekte

  • print