Ersatzwahl Steuerkommission
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Freitag, 4. September 2015, 12.00 Uhr, zusammen mit einem Wahlfähigkeitsausweis einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.
Wird nicht mehr als ein wählbarer Kandidat oder eine wählbare Kandidatin vorgeschlagen, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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