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Teiländerung Nutzungsplanung Landstrasse liegt öffentlich auf

26. April 2016
Die anlässlich der öffentlichen Mitwirkung eingegangenen Mitwirkungseingaben führten zu einigen Anpassungen und Präzisierungen an der "Teiländerung Nutzungsplanung Landstrasse". Der Gemeinderat wertet die geringe Zahl an Eingaben und die konstruktiven Rückmeldungen als positives Zeichen. Die Bevölkerung betrachtet die Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Masterplans in die Teiländerung der Nutzungsplanung als gelungen. Die Planungsvorlage liegt nun vom 2. bis 31. Mai 2016 zur öffentlichen Auflage auf.

Anlässlich des Starts zur öffentlichen Mitwirkung der „Teiländerung Nutzungsplanung Landstrasse“ folgten am 10. Dezember 2015 weit über 100 Interessierte in der Aula Margeläcker den Ausführungen des Gemeindeammanns und der Fachleute. Während der anschliessenden öffentlichen Mitwirkung gingen 21 Mitwirkungseingaben mit insgesamt 54 Einzelanträgen oder Stellungnahmen ein - für die Grösse des Gebiets und die Anzahl Direktbetroffener eine erfreulich tiefe Zahl. Zudem betrafen die Eingaben überwiegend Teilaspekte der Planungsentwürfe oder Partikularinteressen, grundlegende Kritik wurde nur vereinzelt geäussert. Dies ermöglichte den Fachleuten und politischen Gremien eine zügige Behandlung der Mitwirkungseingaben.

Gemeindeammann Dr. Markus Dieth: "Der Gemeinderat schätzt die hohe Akzeptanz der Planungsvorlage sehr. Er sieht darin auch die Früchte des langen gemeinsamen Wegs. Bereits in der Testplanung 2011/2012, anschliessend in der „Vertiefungsstudie Zentrum“ und schliesslich während der Erarbeitung des Masterplans brachten sich mehrere Hundert Interessierte und Direktbetroffene über die verschiedenen öffentlichen Beteiligungsgefässe direkt in die Planung ein.“

Die Mitwirkungseingaben führten zu verschiedenen Anpassungen und Präzisierungen der Planungsvorlage. Unter anderem wurde ein Gebiet ausgeschieden, in dem auch Grundstücke, die nach heutigem Recht übernutzt sind, der notwendigen Siedlungserneuerung zugeführt werden können. Dies betrifft z.B. etliche Gebiete mit Bauten aus den 1950-/60-er Jahren im Gebiet Winkelried. Voraussetzung ist ein Gestaltungsplanverfahren, mit dem sich die erhöhten Qualitätsanforderungen sicherstellen lassen. Im Gebiet Winkelried wird gleichzeitig auf die Ausscheidung eines Orientierungs¬ortes (H2-Gebiet für höhere Häuser) verzichtet. Im Planungsbericht sind neu die Grundzüge für die Bemessung des Schattenwurfs bei höheren Häusern festgehalten. Alle Details zu diesen und den weiteren Änderungen aufgrund der Mitwirkung sind im Planungs- und im Mitwirkungsbericht ausführlich beschrieben.

Ab Montag, 2. Mai 2016, bis Dienstag, 31. Mai 2016, liegt das Dossier nun für 30 Tage zur öffentlichen Auflage auf (Einwendungsverfahren nach § 24 BauG). In diesem Planungsschritt können sich - im Gegenzug zur nun abgeschlossenen öffentlichen Mitwirkung - nur noch Betroffene mit schutzwürdigen eigenen Interessen einbringen, indem sie während der Auflagefrist Einwendung erheben.

Alle Informationen zur öffentlichen Auflage wie auch das gesamte Planungsdossier finden sich wie üblich auf der Gemeindehomepage unter www.wettingen.ch/landstrasse
Ebenso sind die Unterlagen während der Büroöffnungszeiten im Rathaus einsehbar (Zimmer 305, Sekretariat der Bauverwaltung und Planung.

Die öffentliche Auflage ist der letzte Prozessschritt vor der Diskussion der Vorlage im Einwohnerrat, dem Beschlussfassungsgremium der Teiländerung. Der Gemeinderat freut sich, diesen wichtigen Meilenstein so zügig erreicht zu haben. Dr. Markus Dieth: „Im Idealfall erreicht die Vorlage bis Anfang 2017 Genehmigungsreife. Damit schafft die Gemeinde attraktive baurechtliche Rahmenbedingungen, um die im Masterplan beschriebene qualitätsvolle Entwicklung der Landstrasse zu ermöglichen."
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