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Genehmigung der Nutzungsplanung schafft Anreize für bauliche Veränderungen entlang der Landstrasse

11. August 2017
Die Teiländerung der Nutzungsplanung Landstrasse will Grundeigentümern entlang der Landstrasse Anreize für Investitionen in ihre Liegenschaften eröffnen. Gleichzeitig soll jedes Baugesuch seinen Beitrag zur Aufwertung der Landstrasse leisten. Neu gilt für die Gesamtgemeinde eine flexiblere Regelung bezüglich der Anzahl Pflichtparkplätze. Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat wird die neue Nutzungsplanung nun rechtsverbindlich.

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