Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2011
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Wohnsitz im Kanton Aargau haben und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2010.
Die Formulare sind im 4. Stock des Rathauses Wettingen erhältlich. Für die Prüfung des Anspruchs auf Prämienverbilligung sind das ausgefüllte Antragsformular mit je einer Kopie der Grundversicherungspolice der Krankenkasse (KVG) 2010 und der letzten definitiven Steuerveranlagung beizulegen.
Die Unterlagen sind der Gemeindezweigstelle SVA, Alberich Zwyssigstrasse 76, 5430 Wettingen, abzugeben oder per Post zuzustellen.
Spezielle Auskünfte zur Prämienverbilligung am Schalter werden Dienstag und Donnerstag von 08.30 bis 12.00 und von 13.30 bis 16.00 Uhr (Donnerstag bis 18.30 Uhr) oder der nach telefonischer Vereinbarung (056 437 74 17) erteilt.