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Gesetzesentwurf über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB)- Stellungnahme der Gemeinde Wettingen

20. Januar 2011
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Anhörung positiv zum Gesetzesentwurf vernehmen lassen.

Es stellt sich die Grundsatzfrage, ob der Kanton Aargau angesichts der Bestrebungen auf Bundesebene momentan überhaupt eine eigene Gesetzesvorlage ausarbeiten soll.

Der Gemeinderat begrüsst aber die Bestrebungen zur Regelung der Nutzung des tiefen Untergrunds, wünscht sich aber ein schlankeres Gesetz und regt eine sorgfältige Überprüfung der Detailbestimmungen und Formulierungen an, um Unklarheiten auszubessern und ungewünschte Auslegungen, die beim aktuellen Gesetzesentwurf möglich scheinen, zu verhindern.

Von besonderer Wichtigkeit scheinen dabei die Gleichberechtigung der erneuerbaren Energieträger und die zwingende Konzessionierungs- und Konzessionsabgabenpflicht für jegliche kommerzielle Nutzung des tiefen Untergrunds.

Die Notwendigkeit eines Richtplaneintrags bei Nutzungen mit erheblichen räumlichen Auswirkungen gemäss § 8 ist angesichts der Schaffung eines kantonalen Monopols für die Gemeinden von herausragender Bedeutung, um ihre Anliegen einbringen zu können. Die vorgesehene Regelung sollte daher unbedingt beibehalten werden.

Die Befreiung der Erdwärmesonden von der Konzessionspflicht wird ausdrücklich begrüsst, wobei noch einige Detailfragen zu klären sind

Nach Erfahrungen des Kantons Aargau und der Nachbarkantone werden Nutzungsansprüche an den Untergrund bereits jetzt oder in absehbarer Zukunft gestellt (z.B. für die Nutzung der Geothermie mit Tiefenbohrungen).

Die Nutzung des tiefen Untergrunds untersteht von Bundesrechts wegen dem öffentlichen Recht. So stehen Bergregale den Kantonen zu. Geologische Tiefenlager sind über das Kernenergiegesetz des Bundes geregelt.

Der Regierungsrat will mit dem neuen Gesetz die bisher fehlenden rechtlichen Grundlagen für die Nutzung des tiefen Untergrunds mit einem Regalrecht festlegen und damit ein kantonales Monopol schaffen. Namentlich sind folgende Bereiche kantonal bisher gar nicht oder nur auf Verfassungs-, nicht jedoch auf Gesetzesstufe geregelt:
  • Abbau von Erzen, Mineralien und Edelsteinen
  • Ausbeutung von Öl- und Gasvorkommen
  • Nutzung von tiefer Erdwärme (Geothermie)
  • andere (heute noch nicht aktuelle) Nutzungen des tiefen Untergrunds wie z.B. Einpressen von CO2

Auf nationaler Ebene sind aktuell parlamentarische Vorstösse hängig, die eine gesetzliche Regelung fordern, die voraussichtlich im Raumplanungsgesetz Eingang finden wird.
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