Kopfzeile

Inhalt

Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2012

18. Februar 2011
Bis zum 31. Mai 2011 sind die Anträge zur Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2012 einzureichen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Wohnsitz im Kanton Aargau haben und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2011.

Wo sind die Formulare erhältlich?
Die Formulare sind im EW-Gebäude an der Landstrasse 89 / 2. Stock (SVA-Zweigstelle) erhältlich. Dem ausgefüllten Antragsformular ist je eine Kopie der Grundversicherungspolice der Krankenkasse (KVG) und der letzten definitiven Steuerveranlagung beizulegen. Alle Dokumente sind der Gemeindezweigstelle SVA, Landstrasse 89, 5430 Wettingen, einzureichen.

Spezielle Fragen zur Prämienverbilligung werden Donnerstag, 08.30 - 12.00 und 13.30 - 18.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung beantwortet.
  • print