Kopfzeile

Inhalt

Neubau EWW Verwaltungsgebäude mit Werkhof und Lagerplatz an der Fohrhölzlistrasse

21. Februar 2011
Am 24. Juni 2010 hat der Einwohnerrat einen Kredit von Fr. 260'000.00 für die Projektierung Neubau EWW Werkhof mit Verwaltung auf der Parzelle 612 und 4185 an der Fohrhölzlistrasse bewilligt. Anhand des betrieblichen Pflichtenheftes wurde das Bauprojekt vom Architekturbüro Gassner + Rossini erarbeitet. Die Planungsarbeiten für die Haustechnik, Statik und Solaranlage wurden an spezialisierte Ingenieurbüros vergeben. Inzwischen sind die Planungsarbeiten abgeschlossen und das Projekt inklusive Kostenvoranschlag liegt vor. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat einen Kredit von Fr. 9.1 Mio.

Der Planungsperimeter umfasst die beiden Parzellen 4185 und 612. Die sehr schmale und dreieckförmige Grundstücksfläche liegt eingeengt zwischen der Fohrhölzlistrasse und dem Bahndamm der SBB. Die bestehenden alten Liegenschaften auf der Parzelle 612, eine Lagerhalle mit Wohnhaus, werden rückgebaut. Diese Parzelle liegt in der Zone WG2 und lässt eine 2-geschossige Bauweise mit Attika zu. Die sich gegen den Bahnübergang hin verengende Parzelle 4185 liegt in der Zone für Öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA). In diesem Bereich soll der offene Lagerplatz des EWW-Werkhofes eingerichtet werden. Die bestehende Salz-Silo-Anlage wird zur besseren Ausnutzung und Organisation um ca. 30 m nach Nordwesten verschoben. Der Neubau, unter den Kriterien des nachhaltigen Bauens erstellt, besteht aus zwei ineinander verschränkten Gebäudeteilen. Die Lagerhalle ist als Stahlkonstruktion konzipiert und wird nicht beheizt. Der Bürotrakt ist in Massivbauweise (Stahlbeton) geplant. Das ganze Gebäude soll jedoch einheitlich in Erscheinung treten. Eine vorgehängte Metallfassade bildet die äussere Hülle und schützt die optimierte Wärmedämmung des Gesamtbaus.

Gemäss Kostenvoranschlag vom Architekturbüro Gassner + Rossini betragen die Gesamtkosten für den Neubau insgesamt Fr. 9'100'000.00 exkl. MwSt.

Es ist vorgesehen, dass das heutige EWW Gebäude neu durch die Einwohnergemeinde genutzt wird (exkl. Laden).
  • print