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Gemeindebeitrag für ruhigeres Wohnen

29. April 2011
Für die Strassenlärmsanierung der Kantonsstrassen K 275, K 425 und K 273 (Landstrasse, Alberich Zwyssig-Strasse und Schwimmbadstrasse) im Gemeindegebiet wird dem Einwoh¬nerrat ein Kredit von Fr. 1'805'000.00 beantragt.

Alle Kantons- und Gemeindestrassen müssen gemäss Bundesge¬setzgebung bis 2018 lärmtechnisch saniert werden. Der Kanton hat ein Strassenlärmsanierungsprojekt für die Kantonsstrassen K 275 (Landstrasse), K 425 (Alberich Zwyssig-Strasse) und K 273 (Schwimmbadstrasse) im Gemeindegebiet ausgearbeitet.

Insgesamt sind rund 190 Liegenschaften und 3'770 Personen von Grenzwertüberschreitungen an den Kantonsstrassen im Gemein¬degebiet betroffen. Ein Grossteil der sanierungspflichtigen Grenz¬wertüberschreitungen liegt an der Landstrasse. An dieser sind bei 107 Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte überschritten, da¬von bei 60 Liegenschaften der höher liegende Alarmwert.

Bei Räumen, in welchen der Alarmwert der Lärmbelastung über¬schritten wird, ist die Lärmsa¬nierung verbindlich vorgeschrieben und muss, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, voll¬ständig durch die Öffentliche Hand finanziert werden.

Im Juni 2011 führt die zuständige kantonale Fachabteilung in Wet¬tingen eine Infoveranstaltung für die betroffenen Eigentümer und für Interessierte durch. Die Umsetzung der Massnahmen ist in den Jahren 2012 und 2013 vorgesehen.


Die Gesamtkosten betragen Fr. 4'702'000.00 (inkl. 8.0 % MwSt.).
Das Projekt ist bundesbeitragsberechtigt. Die Gesamtkosten ver¬teilen sich auf Bund, Kan¬ton und Gemeinde. Der Kostenanteil der Einwohnergemeinde Wettingen beträgt Fr. 1'805'000.00 (inkl. MwSt.). Für die technische Bearbeitung wurden in den Jahren 1997 bis 2011 bereits Fr. 314'000.00 über das laufende Budget verrechnet.
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