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Friedhof St. Sebastian bleibt weiterhin öffentlich zugänglich

26. November 2012
Der Gemeinderat verstärkt die Pflegemassnahmen und Kontrolltätigkeiten im Friedhof St. Sebastian.

Verschiedentlich ist in den Medien in jüngerer Vergangenheit auf unhaltbare Zustände im alten Friedhof bei der Kirche St. Sebastian hingewiesen worden. In Leserbriefen und direkten Eingaben an die Behörden wurde kritisiert, dass die Sauberkeit und Grünpflege zu wünschen übrig lasse. Auch werde toleriert, dass der Friedhof vor allem von Jugendlichen über Gebühr als Treffpunkt benutzt werde. Dies entspreche nicht der Bestimmung des Friedhofs.

Für das Areal des alten Friedhofs gibt es verschiedene Pläne für eine künftige Nutzung. Sie können aber nur unter Berücksichtigung des Ablaufs der Grabesruhe umgesetzt werden. Dem Gemeinderat ist es selbstverständlich wichtig, dass diesem speziellen Ort, primär als Friedhof, aber auch als allgemein zugänglichem öffentlichem Raum mit besonderer Sorgfalt Rechnung getragen wird.

Das Friedhofareal ist in der Vergangenheit regelmässig unterhalten und durch die Securitas kontrolliert worden. Schon nach den ersten Reaktionen aus der Bevölkerung sind zusätzliche Massnahmen getroffen worden. Diese sehen insbesondere folgende Punkte vor:

  • Reinigung dreimal wöchentlich jeweils Montag, Mittwoch und Freitag.
  • Mähen der Blumenwiesen zweimal jährlich durch Gärtner.
  • Gehölz, Rabatten, Bäume und Sträucher werden alle zwei Jahre durch Gärtner geschnitten, jeweils im Winter der geraden auf die ungeraden Jahre (2012/2013; 2014/2015 etc.).
  • Grabfelder sind durch die Hinterbliebenen zu unterhalten. Die Fusswege und der allgemeine Teil um die Grabfelder werden zweimal jährlich durch die Friedhofmitarbeiter unterhalten.
  • Einsatz von Sicherheitspatrouillen dreimal wöchentlich zwischen 19.00 und 02.00 Uhr zu unterschiedlichen Zeiten durch die Securitas im Auftrag der Polizei.
  • Einmal wöchentlich Einsatz der Wischmaschine auf den Hauptwegen.
  • Montage von Abfallhaien als Ersatz der unansehnlichen Gitterkübel im Bereich der Abdankungshalle.
Neben diesen Massnahmen sind die Polizeiorgane angewiesen, das bestehende, gemeinderätliche Verbot vom 2. März 2006 für den alten Friedhof konsequent durchzusetzen.
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