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Teiländerung Bauzonenplan (BZP) und Bau- und Nutzungsordnung (BNO) "Langäcker"

Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
12. August 2013
Beschreibung
Der Einwohnerrat hat im Sinne eines Grundsatzentscheids beschlossen, den noch unbebauten Teil der Parzelle Nr. 1132 der Gemeinnützigen Gesellschaft Wettingen (GGW) und der Baugenossenschaft Pro Familia im Baurecht zur Verfügung zu stellen. Diese beiden Institutionen beabsichtigen, auf diesem Areal kostengünstige Wohnungen für ältere Personen und Familien zu erstellen.

Das Baugrundstück ist aktuell der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) zugeteilt. Da diese Zonierung die Erstellung von Wohnbauten nicht zulässt, ist eine Umzonung notwendig. Eine von der Bauherrschaft in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie, welche unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklung und der bebauten Umgebung erarbeitet wurde und dabei auch die mögliche Verdichtung unter Wahrung der Siedlungsqualität geprüft hat, ergab, dass die Zuweisung des zu bebauenden Areals in eine WG4-Zone zweckmässig ist.

Zugehörige Objekte

Name
Teilanderung_BZP_und_BNO_Langacker.pdf Download 0 Teilanderung_BZP_und_BNO_Langacker.pdf
Datum Sitzung
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