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Korrekte Plakatierung für die Wahlen 2013 wird durchgesetzt

12. August 2013
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden kommunalen Wahlen wird die korrekte Plakatierung entsprechend den Vorschriften des Kantons durchgesetzt. Die Parteien wurden am vergangenen Freitag von der Gemeindekanzlei aufgefordert, zu korrigieren.

Nach den Schulferien haben nun die meisten Parteien mit der Plakatierung für die kommenden Kommunalwahlen vom 22. September begonnen. Die regionalpolizei wettingen-limmattal hat in Wettingen bereits erste Kontrollgänge vorgenommen und alle Parteien aufgefordert, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen bzw. vorschriftswidrige Plakate zu entfernen. Die Kontrollgänge werden auch in den anderen Vertragsgemeinden durchgeführt.

Nach § 49 Abs. 3 BauV dürfen Wahl- und Abstimmungsplakate während einer gewissen Zeit im Strassenbereich grundsätzlich bewilligungsfrei aufgestellt werden, wobei vorausgesetzt wird, dass der Eigentümer das Einverständnis dazu abgegeben hat (z.B. Kandelaber die Gemeinde).

Folgende Regeln sind insbesondere zu beachten:

Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen nur innerorts und bis 100 m ausserorts aufgestellt werden. Freistehende Plakate müssen einen Mindestabstand zum Fahrbahnrand von 3 m einhalten.

An Kandelabern gelten folgende Vorschriften: Plakate an Strassen ohne Gehsteig haben mindestens 0,3 m Abstand zur Strasse einzuhalten. An Strassen mit Gehsteig müssen die Plakate mindestens 2,5 m über Boden angebracht werden.
An Kandelabern sind Wahl- und Abstimmungsplakate bis zu einer Grösse von maximal 0,7 m2 zulässig. Freistehende Plakate dürfen maximal 3,5 m2 gross sein.

Strassenreklamen sind untersagt, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dies ist insbesondere an folgenden Standorten der Fall:
  • Bei Kreiseln und Verzweigungen
  • In Sichtzonen
  • An Signalen oder in ihrer unmittelbaren Nähe.

Die Parteien wurden von der Gemeindekanzlei aufgefordert, die entsprechenden Korrekturen bis Ende Woche vorzunehmen, anderenfalls die Ersatzvornahme unter Kostenfolge droht. Bereits korrigiert hat die CVP, welche zwei Plakate ausgangs Wettingen entfernt hat. Die übrigen Parteien müssen ihre Korrekturen entsprechend der schriftlich erfolgten Aufforderung noch vornehmen bzw. ihre Standorte überprüfen.

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