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Sport- und Erholungszentrum Tägerhard; Information zur Rechtslage betreffend Variantenabstimmungen

Nummer
2013-1196
Geschäftsart
Bericht
Datum
22. November 2013
Beschreibung
Im September 2012 haben die Stimmbürger der Gemeinde Wettingen einen Projektierungskredit von 5.72 Mio. Franken für die Sanierung und Erweiterung des Sport- und Erholungszent¬rums Tägerhard abgelehnt. Das Zentrum hätte Folgendes umfasst: Eis- und Banketthalle und überdecktes Eisfeld (1), bestehender Tägisaal (2), bestehendes Hallenbad mit Ausbauten (3), Wellnessbereich mit Sauna (4), Schwimmbecken Gartenbad (5), bestehende Spiel- und Sporthalle (6). Abklärungen haben ergeben, dass der Kredit vor allem aufgrund der Eishalle abgewiesen worden ist. Der Gemeinderat erwägt nun, den Projektierungskredit dem Stimmbürger neu in Bauvarianten (vereinfacht: Grundsatzsatzentscheid Saal ja/nein, Saal mit Eisfeld, Saal mit Eishalle, Saal ohne Eishalle bzw. Eisfeld) vorzulegen. Zu klären ist daher, ob eine solche Variantenabstimmung zulässig ist.

Ergänzungsfrage 1: Die vorberatende Kommission hat zwei in sich geschlossene Varianten (Projekt über 35 Mio. Franken und Projekt über 55 Mio. Franken) erarbeitet. Ist es für die beiden Projekte möglich, eine Varianten-Volksabstimmung durchzuführen oder muss der Variantenentscheid durch den Einwohnerrat vorgenommen werden?

Ergänzungsfrage 2: Kann ein Verfahren betreffend Variantenabstimmungen in der Gemeindeordnung festgeschrieben werden? Ist damit das gesetzliche Erfordernis erfüllt (gesetzliche Normierung unter Verfassung und Gesetz)?

Zugehörige Objekte

Name
Tagerhard-Information_betreffend_Rechtslage_Variantenabstimmung.pdf Download 0 Tagerhard-Information_betreffend_Rechtslage_Variantenabstimmung.pdf
Datum Sitzung
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