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Gemeinnützige Gesellschaft Wettingen (GGW) und Pro Familia; Abgabe von Bauland im Baurecht

Nummer
2013-0577
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
21. Februar 2014
Beschreibung
Am 8. September 2011 hat der Einwohnerrat im Sinne eines Grundsatzentscheids beschlossen, den unüberbauten Teil der Parzelle Nr. 1132 zu marktüblichen Bedingungen im Baurecht abzugeben. Am 5. September 2013 hat der Einwohnerrat der Umzonung des betroffenen Gebiets in die Zone WG4 zugestimmt.

Um eine zweckmässige und städtebaulich überzeugende Bebauung des Baufelds zu ermöglichen, wird die Lage der Grenze zwischen den Grundstücken der Einwohnergemeinde Wettingen und der Gemeinnützigen Gesellschaft Wettingen flächenneutral angepasst und gleichzeitig die künftige Baurechtsfläche als Parzelle ausgeschieden.

Aus Überlegungen in Bezug auf Verantwortlichkeit und Haftung wird die Baurechtsfläche in zwei unabhängige Baurechtsparzellen aufgeteilt und den jeweiligen Baurechtsnehmerinnen zugewiesen.

Das Baurecht wird für 99 Jahre abgeschlossen. Der Basislandwert zur Berechnung des Baurechtszinses wird auf Fr. 1'100.00 pro m2 festgesetzt.

Die Baurechtsnehmerinnen beabsichtigen, im Februar 2017 mit den Bauarbeiten zu starten. Der Bezug der Wohnungen ist auf Frühjahr 2019 geplant.

Zugehörige Objekte

Name
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Tauschvertrag_mit_Parz._und_Verein.pdf Download 1 Tauschvertrag_mit_Parz._und_Verein.pdf
Baurechtsvertrag_GGW.pdf Download 2 Baurechtsvertrag_GGW.pdf
Baurechtsvertrag_Pro_Familia.pdf Download 3 Baurechtsvertrag_Pro_Familia.pdf
Mutation_9028.pdf Download 4 Mutation_9028.pdf
Mutation_9029.pdf Download 5 Mutation_9029.pdf
Mutation_9030.pdf Download 6 Mutation_9030.pdf
Datum Sitzung
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