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Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2015

12. März 2014
Bis zum 31. Mai 2014 sind die Anträge zur Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2015 einzureichen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Wohnsitz im Kanton Aargau haben und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2014.

Wo sind die Formulare erhältlich?
Die Formulare sind im EW-Gebäude an der Landstrasse 89 / 2. Stock (SVA-Zweigstelle) erhältlich. Dem ausgefüllten Antragsformular ist je eine Kopie der Grundversicherungspolice der Krankenkasse (KVG) und der letzten definitiven Steuerveranlagung beizulegen. Alle Dokumente sind der Gemeindezweigstelle SVA, Landstrasse 89, 5430 Wettingen, einzureichen.

Spezielle Fragen zur Prämienverbilligung werden am Donnerstag, 08.30 - 12.00 und 13.30 - 18.30 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung beantwortet (Erreichbarkeit: 056 437 74 17 oder 056 437 74 22).
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