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Strassenunterhaltmoratorium; keine Option

12. Januar 2015
In einer Interpellation werden verschiedene Fragen betreffend Strassensanierungen in der Gemeinde Wettingen gestellt.

In Wettingen erfolgt eine mit allen Werken koordinierte Strassensanierung. Aufgrund der koordinierten Bauweise, die als Planungsinstrument seit 2001 angewendet wird, sind in der näheren Zukunft folgende Strassenbauprojekte umzusetzen: Rebbergstrasse Süd, Schönenbühlstrasse Nord, Weizenstrasse (Volksabstimmung 30. November 2014), St. Bernhardstrasse Nord, Dianastrasse Ost (Einwohnerrat 29. Januar 2015), Winkelriedstrasse Mitte (Einwohnerrat 29. Januar 2015).

Nach wie vor offen ist die Sanierung der unteren Landstrasse. Die Landstrasse steht im Kantonseigentum. Der Kanton hat die Federführung. Die Sanierung ist für 2017/2018 vorgesehen. Die Gemeinde Wettingen hat hier erfolgreich Druck auf eine zeitnahe Sanierung aufgesetzt.

Werterhalt hat hohe Priorität

Der Wiederbeschaffungswert für das Strassen- und Gehwegnetz der Gemeinde Wettingen beträgt rund 147,1 Mio. Franken. In Wettingen herrscht nach wie vor ein hoher Nachholbedarf in Bezug auf den Werterhalt der Strassen. Innert den nächsten 10 Jahren muss mit einem Sanierungsbedarf von 20,7 Mio. Franken gerechnet werden. Zur Sicherstellung des mittel- bis langfristigen Werterhalts der Strassen und Gehwege ist - ohne bauliche Reparaturen, die jeweils jährlich budgetiert werden (ca. Fr. 600'000.00) - mit einem durchschnittlichen Finanzbedarf von jährlich 1,85 Mio. Franken zu rechnen. Dies entspricht dem jährlichen Wertzerfall der Anlagen.

In Bezug auf den Zustand der Strassen befindet sich Wettingen aufgrund des Nachholbedarfs im Moment - im Gemeindevergleich - auf einem mittleren Standard. In gewissen Quartieren besteht aber ein grösserer Nachholbedarf. Obwohl sich der Zustand dank der kontinuierlichen Sanierung laufend verbessert, sind noch über 18 % des kommunalen Strassennetzes in einem kritischen oder schlechten Zustand.

Strassenunterhaltmoratorium nicht sinnvoll

Ein Strassenunterhaltmoratorium wäre sowohl unterhaltstechnisch als auch finanziell nicht verantwortbar. Mit einem Strassenunterhaltmoratorium von zwei Jahren würde der Nachholbedarf allein infolge des Wertzerfalls bei den Strassen und Kanalisationen um weitere 6,5 Mio. Franken ansteigen, die in der Folge zu einem späteren Zeitpunkt, zusätzlich zur ordentlichen Strategie, abgetragen werden müssten. Das wäre für die nächste Generation eine unverantwortbare Planung.

Parallel müssten die Unterhaltsmassnahmen bei den zurückgestellten Vorhaben intensiviert werden, was ebenfalls Finanzmittel benötigt. Insbesondere im Winterhalbjahr, bei vielen Frost- und Tauzyklen, sind die Strassen sehr schadenanfällig.

Mit dem geschilderten Prozess (Strassenzustandsmonitoring, Werkleitungskoordination, Finanzplan) verfügt der Gemeinderat über zweckmässige Instrumente zur Sicherstellung eines optimalen Werterhalts. Die vom Präsidenten der Finanzkommission angepeilten, kurzfristig erzielbaren Einsparungen (weniger Kapitalkosten) stehen dem Risiko des Wertezerfalls gegenüber, was sich sowohl inhaltlich (schlechter Strassenzustand) als auch finanzpolitisch (längerfristig höhere Erhaltungskosten) äussern kann.
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