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Gemeinde mit umsichtiger Grundstückplanung

22. Oktober 2015
Das Gewerbe von Wettingen soll ein Grundstück (Wannerareal) im Baurecht erwerben können. Im Langäcker kann für ein allfälliges Alterszentrum Land im Baurecht zur Verfügung gestellt werden. Drei gemeindeeigene Parzellen sollen zur Erstellung von Wohnraum auf den Markt gebracht werden.

Nach kantonalen Prognosen wird die Bevölkerung von Wettingen bis 2040 auf rund 27'000 Einwohner anwachsen. Unter Aktivierung der Baulandreserven und einer massvollen Verdichtung beträgt die heutige Reserve innerhalb des Baugebiets rund 4'250 Einwohner. Durch Einzonungen kann zusätzlich ein Bevölkerungswachstum von rund 2'750 Personen aufgenommen werden.

a) Wannerareal

Schon im September 2011 hat der Einwohnerrat die Parzelle Nr. 576 (Wannerareal) der Interessengemeinschaft Tägerhardstrasse das Land im Baurecht angeboten. Damit kann für das Wettinger Gewerbe die mit dem Bevölkerungswachstum verbundene Nachfrage an Arbeitsplätzen etwas entschärft werden.

In der Interessengemeinschaft sind die Firmen Huser Gebäudetechnik AG, mb Martin Bruggisser, Lägern-Plastic AG und KMP Architektur AG, alle Wettingen, vereinigt.

Die Interessengemeinschaft Tägerhardstrasse erarbeitete ein Richtkonzept. Insgesamt sind 20 Wohnungen geplant. Die geplante Gewerbehalle kann mit einem Zwischengeschoss versehen werden. Beim Vollausbau beträgt die Bruttogeschossfläche für Gewerbe und Büros 5'140 m2. Es ist beabsichtigt, den Gewerbeteil sowie die Garagenplätze für die Wohnungen über die entlang der westlichen Grenze vorgesehene Strasse zu erschliessen. Die Erschliessung für die Wohnungen soll entlang der östlichen Parzellengrenze geführt werden. Mit dieser Disposition wird erreicht, dass der Gebäudekubus gegenüber den östlich angrenzenden Wohnliegenschaften als Lärmriegel genutzt werden kann.

Um das Projekt zur Baureife weiter entwickeln zu können, ist die Interessengemeinschaft, v. d. Huser Gebäudetechnik AG, auf die Verbindlichkeit eines Baurechtsvertrags angewiesen.

b) Langäcker

Das Alterszentrum St. Bernhard ist für die Altersversorgung in Wettingen ein wichtiger Pfeiler. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Altersversorgung deutlich verändert. Die übergeordneten Vorschriften an die Infrastruktur können nicht mehr in allen Belangen erfüllt werden. Ein Handeln ist zwingend. Zudem ist das heutige Alterszentrum St. Bernhard aufgrund der in den letzten Jahrzehnten getätigten Anpassungen und Anbauten sehr verwinkelt und erschwert somit die Orientierung der betagten Menschen. Der heutige Standort liegt inmitten eines Wohngebietes und ist fernab von wichtigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens. Eine vernünftige Anbindung an den öffentlichen Verkehr fehlt ebenfalls.

Vor dem Hintergrund dieser sehr schwierigen Randbedingungen wurde für die St. Bernhard AG klar, dass sich eine weitere bauliche Anpassung an die neuen Anforderungen des Kantons am heutigen Standort nicht mehr lohnt und ein neuer Standort für die Realisierung eine neuen Alterszentrums, das allen Anforderungen gerecht werden kann, gesucht werden muss.

Als geeigneter neuer Standort ist dabei das Grundstück im Gebiet Langäcker in die weiteren Überlegungen einbezogen worden. Dieses Grundstück wurde von der Gemeinde Wettingen bereits vor Jahrzehnten für die Realisierung eines Alterszentrums bezeichnet.

Die heutige Zonierung (OeBA) entspricht der beabsichtigten Nutzung und mit der Realisation der Bauten durch die GGW im gleichen Gebiet besteht im Betreuungssektor ein gutes Synergiepotential, von dem sowohl die St. Bernhard AG als auch die GGW einen grossen Nutzen ziehen können

Die St. Bernhard AG hat im Rahmen eines Studienauftrags die grundsätzliche Machbarkeit auf dem Areal geklärt und insbesondere auch überprüft, ob das beabsichtigte Raumprogramm auf dem Grundstück umgesetzt werden kann.

Eine vollständige baurechtliche Prüfung der Projekte konnte seitens der Bau- und Planungsabteilung im Rahmen des Studienauftrags aufgrund der Bearbeitungstiefe der Beiträge nicht vorgenommen werden. Dafür ist das entsprechende Baubewilligungsverfahren vorgesehen.

Damit nächste Schritte eingeleitet werden können, möchte die Alterszentrum St. Bernhard AG seitens der Einwohnergemeinde eine Zustimmung oder Absichtserklärung, ob das Grundstück für den Bau und Betrieb eines neuen Alterszentrums im Baurecht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Baurechtsvertrag und die Entschädigung würden analog dem Baurechtsvertrag mit der GGW auf Grund des Basislandwerts von Fr.1'100.00 pro m2 und dem Jahreszinssatzes, der dem jeweiligen schweizerischen Referenzzinssatz für Mietzinsanpassungen entspricht, abgeschlossen.

Mit der Abgabe der Teilparzelle Nr. 5799 (Langäcker) an die Alterszentrum St. Bernhard AG kann für die ältere Bevölkerung eine nachhaltige und attraktive Lösung angeboten werden.

c) diverse Grundstücke

Gemäss Budget 2016 ist im kommenden Jahr die bereits seit langem geplante und vom Einwohnerrat im Jahre 2011 für das Jahr 2012/2013 vorgemerkte Veräusserung von drei unüberbauten Parzellen im Finanzvermögen vorgesehen. Mit dieser Massnahme erfüllt der Gemeinderat das Erfordernis, der Baulandhortung entgegenzuwirken. Bauland ist in der Gemeinde dringend gesucht. Die aktuelle Zinslage sowie Investitionsmöglichkeit auf dem Markt ist jetzt optimal. Die mutmasslichen Buchgewinne werden in der Erfolgsrechnung transparent ausgewiesen und führen zu einer einmaligen Ergebnisverbesserung.

Mit der Veräusserung und Überbauung von gemeindeeigenen Grundstücken, die nicht zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags dienen, kann der Baulandhortung entgegen getreten und die innere Verdichtung unterstützt werden. Es stehen Parzellen an der Heimentalstrasse, Im Binz und am Kapellenweg zum Verkauf.
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