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EW Wettingen: Fit bleiben für die Zukunft im Wettbewerb

29. Februar 2016
Der Gemeinderat Wettingen will die rechtliche Organisation des Elektrizitäts- und Wasserwerks Wettingen (EWW) an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Denn das EWW wird in Zukunft stärker dem Wettbewerb ausgesetzt sein und an Mitbewerbern gemessen. Als gemeindeeigene Aktiengesellschaft soll das EWW mehr unternehmerischen Spielraum erhalten, ohne dass die Gemeinde die Fäden aus der Hand gibt.

Dr. Markus Dieth, Gemeindeammann: "Um mit den veränderten Rahmenbedingungen in der Energieversorgung mithalten zu können, soll das EWW von einer unselbstständigen Verwaltungsabteilung zu einer Aktiengesellschaft werden, die zu 100% der Gemeinde Wettingen gehört." Dies beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat an der Sitzung vom 17. März 2016. Stimmt der Einwohnerrat zu, befinden am 5. Juni 2016 die Stimmberechtigten über die Vorlage. "Die neue Rechtsform ist Voraussetzung dafür, dass das EWW auch in Zukunft eine gute Energie- und Wasserversorgung zu bestmöglichen Konditionen für die Gemeinde, Bürger, Gewerbe- und Privatkunden sicherstellen kann", so Dieth.

Der Markt verändert sich, mehr Konkurrenz fürs EWW

Hintergrund sind im Wesentlichen der zunehmende Wettbewerb, stärkere Regulierungen, die Energiewende und der technische Fortschritt. Diese Faktoren verändern den Energiemarkt fundamental. Bereits heute können Grosskunden aus Wettingen ihren Strom bei einem beliebigen Anbieter beziehen. Weitere Liberalisierungsschritte sehen vor, dass dies für alle Kunden möglich wird. Wie z.B. den Mobilfunkanbieter lässt sich also bald auch der Stromlieferant frei wählen. Gleichzeitig plant die Energiebehörde des Bundes (ElCom) zahlreiche Kontrollmassnahmen, die das Elektrizitäts- und Wasserwerk Wettingen strengen Vergleichskriterien mit anderen Anbietern aussetzt. Für das EWW wird es zunehmend schwierig, mit der trägen Rechtsform als Verwaltungseinheit in diesem neuen Umfeld Schritt zu halten. So sind bereits heute von den zehn grössten Stadt- und Gemeindewerken im Kanton Aargau acht (80%) als Aktiengesellschaften organisiert, die flexibler und unternehmerischer im Wettbewerb agieren können.

Rechtliche Organisation als Grundlage für gleich lange Spiesse

«Unser EWW hat bis heute mit einer über 100 Jahre alten Rechtsorganisation gut funktioniert», erklärte der zuständige Gemeinderat Roland Kuster am Montag vor den Medien. Deshalb sei womöglich nicht auf den ersten Blick ersichtlich, weshalb die Rechtsformänderung notwendig ist. «Wir müssen die Weichen rechtzeitig richtig stellen, damit das EWW auch in Zukunft eine sichere Versorgung zu attraktiven Konditionen gewährleisten kann.» Überdies sind rechtliche Anpassungen an die geltende Gesetzgebung ohnehin notwendig. Der Gemeinderat sei verpflichtet, die Handlungsfähigkeit des EWW vorausschauend sicherzustellen. «Um als eigenständiger Grundversorger für die Wettigerinnen und Wettiger zu bestehen, braucht das EWW gleich lange Spiesse wie andere Stadt- und Gemeindewerke», betont Roland Kuster.

Gemeinde behält die Fäden in der Hand

Als gemeindeeigene Aktiengesellschaft kann das EWW unternehmerischer arbeiten, ohne dass die Gemeinde die Fäden aus der Hand gibt. Im Unterschied zu einer Privatisierung bleiben die EWW AG und somit auch alle Anlagen zu 100% im Eigentum der Gemeinde. «Ohne Zustimmung des Stimmvolks wird keine einzige Aktie verkauft», sagt Roland Kuster. Änderungen der Besitzverhältnisse oder der Bandbreite der Konzessionsabgabe auf dem Strom bedürfen einer Volksabstimmung. Stärker in die Verantwortung gezogen wird mit der neuen Rechtsform der Gemeinderat: Er legt unter anderem für die Gemeinde die Eigentümerstrategie des EWW fest und wählt jährlich den EWW-Verwaltungsrat als strategisches Organ. Der ebenfalls vom Volk gewählte Einwohnerrat, der die Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane hat, kann jederzeit korrigierend einwirken.

Im Unterschied zu heute kann das EWW im neuen Rechtskleid – innerhalb der politisch festgelegten – Strategie rascher und flexibler handeln. Das bedeutet zum Beispiel: «Die Angebote für die Strombeschaffung haben eine Bindefrist von 2 Stunden. Solche Vertragsabschlüsse sind nur mit kurzen Entscheidungswegen möglich. Für Verwaltungskommissions-, Gemeinderats- oder Einwohnerratssitzungen bleibt keine Zeit», sagt EWW-Geschäftsleiter Peter Wiederkehr. Diese Kompetenzen sind notwendig, damit das EWW auch in Zukunft Energie zu bestmöglichen Preisen liefern kann. «Ansonsten besteht die Gefahr, dass Kunden abwandern und Drittanbieter das Geschäft in Wettingen an sich reissen», erklärt Peter Wiederkehr. Im Interesse der Zukunft des EWW müsse die Gemeinde deshalb mit der Zeit gehen.

Versorgungssicherheit, Qualität und attraktive Konditionen gewährleisten

Unmittelbare Auswirkungen auf Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner des EWW oder beispielsweise auf die Tarife hat die neue Rechtsform nicht. Mittel- und langfristig kommt jedoch allen Beteiligten zugute, dass sie in Zukunft weiterhin auf das gemeindeeigene Unternehmen EWW AG als lokales, attraktives Dienstleistungsunternehmen zählen können. «Eines der Haupt-ziele der neuen Rechtsform ist es, dass Kunden und Geschäftspartner wie heute vom verlässlichen Partner EWW profitieren können», sagt Gemeinderat Roland Kuster. «Das EWW soll den kommenden Generationen ein Garant für Versorgungssicherheit, Qualität und attraktive Konditionen bleiben.»

Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde sind marginal. Neu fliessen eine kleine Dividende von jährlich 300'000 Franken sowie Steuereinnahmen von 20'000 Franken vom EWW in die Gemeindekasse. Hingegen führt die neue Rechnungslegung als Aktiengesellschaft zu mehr Transparenz, so dass die Bürgerinnen und Bürger noch besser sehen, wie ihr EWW arbeitet.

Weitere Einzelheiten zur Vorlage, rechtliche Grundlagen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie in der separaten Hintergrundinformation.

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