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Wahl der Gemeindeagbeordneten in die Gemeindeverbände

Nummer
2005-2660
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
12. Januar 2006
Beschreibung
Gemäss Art. 38 lit. w der Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat die Mitglieder Gemeindeverbände ohne Abgeordnetenversammlung und einen Abgeordneten in die Verbände mit Abgeordnetenversammlung. Die übrigen Delegierten sind gemäss Art. 19 lit. r durch den Einwohnerrat zu wählen.

Von den bestehenden Gemeindeverbänden haben die Kehrichtverwertung Region Baden-Brugg und das Krematorium Region Baden eine Abgeordnetenversammlung. Per 1. Januar 2005 ist auch der Abwasserverband Region Baden Wettingen davon betroffen. Die Abgeordneten für die Berufsberatung und den Schulpsychologischen Dienst wurden bereits am 8. September 2005 durch den Einwohnerrat gewählt, da diese beiden Verbände per 1. Januar 2006 unter neue Trägerschaft gestellt wurden und die Verbände nur noch formell aufgelöst werden müssen. Die übrigen Gemeindeverbände haben lediglich einen Vorstand.

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung
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