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Festsetzung der Entschädigung des Einwohnerrates

Nummer
2005-2682
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
12. Januar 2006
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren

Zu Beginn der Amtsperiode muss der Einwohnerrat die Funktionsentschädigungen und Sitzungsgelder festlegen:


1. Einwohnerrat allgemein

Die Ansätze sind seit dem 1. Januar 2002 folgende:

- Sitzungsgeld für ordentliche Sitzungen des Einwohnerrates Fr. 100.00
- Entschädigung für Einwohnerratspräsident oder -präsidentin Fr. 1'875.00
- Entschädigung für Vizepräsident oder -präsidentin Fr. 625.00
- Entschädigung für Präsident oder Präsidentin der GPK Fr. 625.00
- Pauschalentschädigung der Finanzkommission Fr. 16'250.00

Die Entschädigungen für den Einwohnerrat wurden per 1. Januar 2002 um 25 % erhöht. Der Gemeinderat sieht daher in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf. Auch Seitens der Partei- und Fraktionspräsidenten wurde an der interfraktionellen Sitzung vom 5. Dezember 2005 kein Handlungsbedarf angemeldet.


2. Übrige Entschädigungen

Die Kommissionen des Einwohnerrates und allfällige weitere Funktionäre werden nach der gemeinderätlichen Verordnung vom 6. Januar 1994 über die Entrichtung von Tag- und Sitzungsgeldern entschädigt. Die Ansätze lauteten bisher wie folgt:

- Ganzer Tag Fr. 400.00
- Halber Tag Fr. 200.00
- Sitzungen während des Tages bis zu 2 Stunden Fr. 60.00
- Abendsitzung Fr. 60.00
- Zuschlag für das Präsidium Fr. 40.00

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung
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