Kopfzeile

Inhalt

Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2017

11. April 2016
Bis zum 31. Mai 2016 können Prämienverbilligungen für das Jahr 2017 beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Wohnsitz im Kanton Aargau haben und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2016.

Formulare sind im EW-Gebäude / 2. Stock erhältlich oder können unter www.sva-ag.ch / Dienstleistungen / Individuelle Prämienverbilligung heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Antragsformular ist mit je einer Kopie der Grundversicherungspolice der Krankenkasse (KVG) und der definitiven Steuerveranlagung 2014 Gemeindezweigstelle SVA, Landstrasse 89, 5430 Wettingen, einzureichen.

Für spezielle Fragen können Sie einen Termin vereinbaren unter Telefon 056 437 74 17.
  • print