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Erneute Stall- und Registrierungspflicht

16. Februar 2006
Aufgrund der drohenden Gefahr durch die Vogelgrippe hat der Bundesrat die erneute Stallpflicht für Geflügel und andere Vogelarten beschlossen. Weiter müssen alle Geflügelhaltungen amtlich registriert werden.

Personen, die Hühner, Schwimmvögel und Laufvögel seit dem Herbst 2005 neu angeschafft haben, müssen die Tiere unverzüglich registrieren lassen. In Wettingen können betroffene Tierhalter die Registrierung bei der Bau- und Planungsabteilung, 3. Stock, Rathaus, oder telefonisch unter 056 437 73 03 vornehmen. Auch Geflügelhalter, welche die Tierhaltung aufgegeben haben, werden gebeten sich bei der Bau- und Planungsabteilung zu melden.

Der Gemeinderat ruft alle betroffenen Tierhalter auf, sich an das bundesrätliche Verbot und die Registrierungspflicht zu halten. Das Verbot der Freilandhaltung gilt ab Montag, 20. Februar 2006 bis auf weiteres. Weitere Informationen können der Tagespresse entnommen oder unter www.bvet.admin.ch abgerufen werden.
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