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Der kommunale Gesamtplan Verkehr setzt den Rahmen für die Verkehrsentwicklung der nächsten Jahre

15. August 2016
Der kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) zeigt als behördenverbindliches Planungsinstrument die verkehrsplanerischen Absichten der Gemeinde in den nächsten 15 - 20 Jahren auf. Der KGV, der den Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 1999 ablöst, wurde im Juni vom Gemeinderat beschlossen und vom Kanton genehmigt.

Der KGV besteht aus einem Bericht sowie zugehörigen Teilplänen zu den Themen motorisierter Individualverkehr, Zonensignalisationen (Verkehrsberuhigung), ruhender Verkehr, Veloverkehr, Fussverkehr und öffentlicher Verkehr / kombinierte Mobilität. Mit dem KGV stimmt die Gemeinde das Verkehrsaufkommen mit den Verkehrskapazitäten und der Siedlungsentwicklung ab, unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umwelt. Damit leistet der KGV einen wichtigen Beitrag zur Lebens- und Standortqualität der Gemeinde. Der KGV ist kein statisches Planwerk, sondern lässt sich wenn nötig an veränderte Rahmenbedingungen anpassen.

Wie die öffentliche Mitwirkung im Sommer 2015 bestätigte, interessiert der Verkehr und dessen Auswirkungen auch die Bevölkerung. Beim Gemeinderat gingen 27 Mitwirkungseingaben zum KGV mit insgesamt 99 Einzelanträgen / Stellungnahmen ein. Gemeindeammann Dr. Markus Dieth: "Sehr wichtig ist den Mitwirkenden ihr Wohnumfeld, was die vielen Eingaben zu den Themen Verkehrssicherheit, Verkehrsberuhigung, Siedlungs- und Wohnqualität und Schutz vor Immissionen und Schleichverkehr zeigte. Auffällig waren auch die vielen Eingaben zur Schartenstrasse, deren hohe Verkehrsbelastung insbesondere durch den (über)regionalen Durchgangsverkehr die Anwohner belastet."

Gestützt auf die Mitwirkungseingaben passt der Gemeinderat den KGV verschiedentlich an. So präzisierte er beispielsweise zur Schartenstrasse, dass er sich vorbehält, Massnahmen zur Verkehrsberuhigung bereits aufgrund der heutigen Verkehrsbelastung ergreifen zu können. Auf einer zweiten Achse, der Tägerhard-/Weberstrasse, ist im Bereich der Weberstrasse neu die Einführung von Tempo 30 vorgesehen. Damit wird die bestehende Tempo 30-Zone im Chlosterfeld mit der geplanten im Freiquartier zusammengeschlossen. Im Mitwirkungsbericht sind nebst den einzelnen Eingaben auch alle Anpassungen am KGV im Detail beschrieben.

Der Gemeinderat definiert in einem operativen Teil 33 Massnahmenbereiche zur Umsetzung des KGV und priorisiert diese. Die Priorisierung wird periodisch überprüft. Als erstes sind folgende Massnahmenbereiche zur Bearbeitung vorgesehen:
  • "Verkehrsberuhigung in den Wohnquartieren" (Umsetzung von verkehrsberuhigten Zonen an der Frei-/Weberstrasse, entlang der Bifangstrasse und auf der Klosterhalbinsel)
  • "Sicherheit erhöhen für Schul- und Kindergartenkinder und Personen mit erhöhtem Schutzbedürfnis"
  • "Erstellen eines Umsetzungskonzepts Veloverkehr"
  • "Kommunales Parkraumkonzept / Parkierungsreglement"

Gemeindeammann Dr. Markus Dieth: "Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem vorliegenden KGV eine Grundlage zur Bewältigung der künftigen Mobilität leisten und gleichzeitig die hohe Wohnqualität von Wettingen erhalten oder sogar noch steigern zu können."

Zugehörige Objekte

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KGV_Teilplan_Fussverkehr.pdf Download 1 KGV_Teilplan_Fussverkehr.pdf
KGV_Teilplan_ruhender_Verkehr.pdf Download 2 KGV_Teilplan_ruhender_Verkehr.pdf
KGV_Teilplan_Veloverkehr.pdf Download 3 KGV_Teilplan_Veloverkehr.pdf
KGV_Teilplan_Zonensignalisation.pdf Download 4 KGV_Teilplan_Zonensignalisation.pdf
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