Ersatzwahl Gemeinderat - 2. Wahlgang
Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Anmeldung muss bei der Gemeindekanzlei bis zum 28. Dezember 2016, 12.00 Uhr, eingetroffen sein (Briefkasten Seiteneingang Rathaus).
In der Zeit vom 24. Dezember 2016 bis und mit 2. Januar 2017 sind die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Die Postzustellung ist sichergestellt resp. der Briefkasten am Seiteneingang Rathaus wird geleert.
Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Zugehörige Objekte
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