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Ersatzwahl Gemeinderat - 2. Wahlgang

18. Dezember 2016
Der zweite Wahlgang für die Ersatzwahl (7. Sitz) in den Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 findet am 12. Februar 2017 statt.

Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Anmeldung muss bei der Gemeindekanzlei bis zum 28. Dezember 2016, 12.00 Uhr, eingetroffen sein (Briefkasten Seiteneingang Rathaus).

In der Zeit vom 24. Dezember 2016 bis und mit 2. Januar 2017 sind die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Die Postzustellung ist sichergestellt resp. der Briefkasten am Seiteneingang Rathaus wird geleert.

Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.

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