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Elternbeitragsreglement

31. August 2006
Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2006 ein Elternbeitragsreglement.

Mit dem Elternbeitragsreglement werden die Beiträge, welche die Eltern an die familienergänzenden Kinderbetreuungsmassnahmen zu bezahlen haben, geregelt. Vorerst kommt das Reglement für die vom Einwohnerrat beschlossenen schulergänzenden Massnahmen (Blockzeiten und Mittagstisch) zur Anwendung. Später soll das Reglement auch im Hortbereich und im Krippenbereich übernommen werden.

Das Reglement baut auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten auf. Gestützt auf deren steuerbaren Einkommen und Vermögen wird der Elternbeitrag berechnet. Dabei werden die verschiedenen Betreuungsangebote je nach Intensität prozentual abgestuft. Die Krippe gilt als intensivste und teuerste Einrichtung, eine Betreuungsstunde vor der Schule beansprucht beispielsweise noch 10 % dieser Kosten. Weiter werden ab zwei Kinder Kinderrabatte gewährt, damit kinderreiche Familien finanziell entlastet werden. Mittels einer Vereinbarung wird das Betreuungsangebot für jedes Kind individuell festgelegt und die Kosten pro Monat berechnet.

Wer die administrativen Arbeiten übernimmt, ist noch nicht vollständig geklärt. Es stehen gemeindeeigene Institutionen (bspw. Schule) oder private Trägerschaften zur Auswahl. Diese Fragen werden bis zum Vorliegen der Kreditanträge für die Einführung der Blockzeiten und die Finanzierung der Mittagstische im Detail beantwortet.

Der Gemeinderat hofft, mit dem vorliegenden Reglement eine einfache und transparente Grundlage für die Berechnung der Elternbeiträge erarbeitet zu haben. Die Umsetzung ist mit der Einführung der Blockzeiten auf August 2007 vorgesehen.
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