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Zentrumsplatz Wettingen - Nutzungsmöglichkeiten

14. März 2007
Der Gemeinderat hat ein Benützungsreglement für den Zentrumsplatz erlassen.

Auf dem Zentrumsplatz an der Landstrasse sollen Veranstaltungen jeglicher Art möglich sein. Einschränkungen gibt es für kommerzielle Nutzungen, wobei Veranstaltungen des Handels- und Gewerbeverbandes HGV und Märkte nicht darunter fallen. Die Gesuche sind an die Sicherheitsabteilung zu richten und werden von dieser beurteilt. Ausnahmebewilligungen erteilt der Gemeinderat.

Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Gemeinderätin Antoinette Eckert und Vertretern von Verkehrsverein, HGV und Gemeindeverwaltung hat die Grundlagen für dieses Reglement erarbeitet. Die Initiative zur Belebung des Zentrumsplatzes hat nach Ansicht der Arbeitsgruppe primär von Dritter Seite her zu erfolgen. Es sind folgende Aktivitäten denkbar: Konzerte der Musikvereine, Präsentationen anderer Vereine (Samariter, Feuerwehr, Sportvereine, Jugendorganisationen etc.), Berufsschauen des Gewerbes, Parteiveranstaltungen, Adventsmarkt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Wochenmarkt vom Dienstag- und Freitagmorgen auf dem Rathausplatz nicht auf den Zentrumsplatz zu verschieben.

Seit Ende vergangenem August ist der Zentrumsplatz offiziell eröffnet. Aus diesem Anlass wird der HGV am 31. August / 1. September 2007 ein Landstrassenfest veranstalten.
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