Ersatzwahl für Gemeinderat und Gemeindeammann
Die Wahlvorschläge für ein Mitglied des Gemeinderates und den Gemeindemmann sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Wettingen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Wettingen bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 6. Juli 2007, 16.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Internetseite heruntergeladen werden.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 21. Oktober 2007 statt.