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Gebühren für Bauwesen werden neu geregelt

20. August 2018

Das geltende Gebührenreglement Bauwesen stammt aus dem Jahr 2010, die Baubewilligungsgebühren wurden jedoch seit 1997 nicht mehr angepasst. Da die Regeldichte im Verlauf der letzten Jahre zugenommen hat, ist die Bearbeitung von Gesuchen komplexer und zeitaufwändiger geworden.

Der Aufwand der Verwaltung kann mit den heutigen Gebühren nicht gedeckt werden. Mit einer Erhöhung der Gebühren von durchschnittlich 25 % können die Kosten dem Aufwand wieder angenähert werden. Eine vollständige Eigenwirtschaftlichkeit steht indessen nicht zur Diskussion, weil die Gebührenhöhe bei kleinen Vorhaben nicht in Einklang mit dem Prüf- und Kontrollaufwand gebracht werden kann. Zudem sind Einwendungen unentgeltlich. Dieser Aufwand kann daher nicht in Rechnung gestellt werden.

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