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Parkierungsreglement erfährt Anpassungen

20. August 2018

Mit der Verabschiedung des kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) liegt die behördenverbindliche Verpflichtung vor, die darin enthaltenen Massnahmen umzusetzen. Das im Kapitel 5.9, I. Ruhender Verkehr bearbeitete Handlungsfeld sieht unter anderem die Überarbeitung des bestehenden Parkierungsreglements bis 2018 vor.

Der Gemeinderat hat unter Führung der zuständigen Ressortleitung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von Regionalpolizei Wettingen-Limmattal und der Bau- und Planungsabteilung, mit der Umsetzung betraut.

Die unterbreiteten Anpassungen zum Parkierungsreglement umfassen folgende Schwerpunkte:

  • Beibehaltung der Grundsätze für die Regelung des Ruhenden Verkehrs

  • Grundsätzliche Beibehaltung der bestehenden Gebührenrahmen: Wettingen wird weiterhin in zwei Zonen die Bewirtschaftung der Parkflächen durchführen und in einer dritten Zone, das kostenlose Tagesparkieren zulassen. Weiterhin bleibt im gesamten Siedlungsgebiet das gebührenpflichte Nachtparkieren bestehen. Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass die bestehenden Gebührenrahmen mehrheitlich unverändert übernommen werden können. Die Gebührenrahmen beim Dauerparkieren von Motorrädern sowie das befristete Parkieren von Gesellschaftswagen, Lastwagen, Anhängern, Wohnwagen und dergleichen wurde neu ins Reglement aufgenommen.

  • Reglementarische Anpassungen aufgrund von Erkenntnissen der Vollzugsstellen, Berücksichtigung von zukünftigen elektronisch unterstützten Bewirtschaftungs- und Kontrollmöglichkeiten

  • Regelung von Parkierungsanlagen auf privatem, dem Gemeingebrauch gewidmeten Grund (Kundenparkfelder)

  • Integration des Standorttypenplans für eine flexiblere Regelung der Pflichtparkplätze gemäss Baugesetz

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