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Einsprache gegen Anpassungen am Betriebsreglement Flughafen Zürich

2. Oktober 2018
Der Gemeinderat hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache erhoben gegen die Anpassungen im Betriebsreglement 2017 des Flughafens Zürich Kloten und die Festlegungen der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht.

Der Gemeinderat begrüsst Massnahmen, die der Erhöhung der Flugsicherheit dienen. Ebenso werden Massnahmen zur Optimierung der Abläufe begrüsst, welche zu einer Reduktion von Verspätungen führen, insbesondere um den Ver­spätungsabbau während der 2. Nacht­stunde zu minimieren.

Nach eingehendem Studium der Auflageakten kommt der Gemeinderat aber zum Schluss, dass die vorgesehenen Optimierungsmassnahmen eine deutliche Verschlechterung für die Bevölkerung Wettingens darstellen. Er hat deshalb im Rahmen der Einsprache folgende Anträge gestellt:

A. Betriebsreglementsänderung 2017

  • Die bestehende Nachtruhe ist beizubehalten. Starts auf Piste 28 vor 07:00 Uhr und nach 21:00 Uhr werden abgelehnt.
  • Flugzeuge auf der Hauptroute West sind eng auf der im SIL aufgezeigten Flugroute zu führen. Eine Freigabe zur Auffächerung der Flugzeuge darf erst im Raum Niederwil/Dotti­kon erfolgen. Mit dieser Massnahme kann der sehr dicht besiedelte Raum Baden/Wettin­gen/Neuenhof/Obersiggenthal mit über 50'000 Bewohnern ohne Einschränkungen für den Flugbetrieb wirksam geschützt werden.
  • Am Nebelkonzept gemäss SIL 2 mit Starts auf Piste 16 soll festgehalten werden.

B. Festlegung der zulässigen Fluglärmimmission in der Nacht

  • Das Gesuch ist strikte abzulehnen. Im Wesentlichen wird der Grundsatz der Planbeständigkeit verletzt, es fehlen die Dokumente zu den raumplanerischen Auswirkungen und eine plausible Güterabwägung.
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