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Kantonale Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2009

18. März 2008
Auch dieses Jahr wird die Kantonale Prämienverbilligung für das Jahr 2009 durchgeführt.

Wer hat Anspruch auf einen Beitrag für die Prämienverbilligung im Jahr 2009?
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Wohnsitz im Kanton Aargau haben und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2008.

Wo sind die Formulare erhältlich und welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
Im Parterre des Rathauses liegen Anmeldeformulare bereit. Das ausgefüllte Antragsformular ist mit je einer Kopie der Grundversicherungspolice der Krankenkasse (KVG) und der letzten definitiven Steuerveranlagung an die Gemeindezweigstelle SVA, Alberich Zwyssigstrasse 76, 5430 Wettingen, zu senden.

Bei Fragen sind spezielle Öffnungszeiten vorgesehen:
Montag, 14.00 - 18.30 Uhr und Donnerstag, 14.00 - 16.00 Uhr im 4. Stock, Büro 413. Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2008.
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