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Alkohol und Jugendschutz - Ergebnis der ersten Serie an Alkohol-Testkäufen

30. Juli 2008
Im Auftrag des Gemeinderates wurde in Wettingen zwischen dem 30. Juni und dem 13. Juli 2008 die erste Serie von Alkohol-Testkäufen durchgeführt (siehe auch Medienmitteilung vom 26. Juni 2008). Es wurden alle Alkohol verkaufenden Betriebe sowie alle Beizen und Bars am Wettiger Fäscht geprüft. 49.4 % der Verkaufsstellen (inkl. Wettiger Fäscht) haben gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen.

Die Aktion fand im Rahmen des Projekts "Alkohol-Testkäufe in den Gemeinden des Kantons Aargau" statt. Die in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendwerk des Blauen Kreuzes von Jugendlichen durchgeführten Alkohol-Testkäufe wurden durch die Gesundheitskommission im Voraus angekündigt. Am Wettiger Fäscht haben sich 65.6 % und von den übrigen geprüften Verkaufsstellen 39.2 % an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten und den Jugendlichen die gewünschten Alkoholika nicht verkauft. Leider haben aber 60.8 % der getesteten Betriebe gegen die gesetzlich verankerten Jugendschutzbestimmungen verstossen. Am Wettiger Fäscht haben im Vergleich dazu "nur" 34.4 % gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen. Im Vorfeld der Testkäufe hat für die Vereine eine entsprechende Verkaufsschulung stattgefunden und es wurde ein Leitfaden für Festveranstalter mit Tipps und Tricks zur aktiven Prävention publiziert. Diese Massnahmen scheinen ihre Wirkung gezeigt zu haben.

Die Gesundheitskommission wird im September 2008 über die Ergebnisse beraten. Anschliessend werden alle Betriebe über die Resultate informiert. Die Gesundheitskommission wird zu diesem Zeitpunkt die weiteren Massnahmen im Detail festlegen. Im Rahmen des Projektes werden noch weitere Testkäufe stattfinden, um die Jugendschutzbestimmungen im Bereich der Alkoholprävention auf Dauer besser durchsetzen zu können. In einer zweiten und dritten Serie werden die Testkäufe unter Beizug der Polizei Wettingen durchgeführt.

Der Gemeinderat Wettingen sowie die Gesundheitskommission danken allen Beteiligten für das entgegengebrachte Verständnis und das Einhalten der Jugendschutzbestimmungen.
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