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Höhere Strompreise in Wettingen

15. September 2008
Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) ist seit dem 1. Januar 2008 gesamtschweizerisch in Kraft. Ab dem 1. Januar 2009 dürfen die grossen Stromkunden mit einem Bezug von über 100'000 kWh pro Jahr ihren Energielieferanten frei wählen. Nach einer Übergangszeit von 5 Jahren und dem fakultativen Referendum werden auch die übrigen Kunden ihren Energielieferanten frei wählen können.

Die mit der Marktöffnung verbundenen Hoffnungen auf tiefere Strompreise erfüllen sich nicht. Das Gegenteil ist der Fall.
Wie für alle Energieversorger hat sich auch das Elektrizitäts- und Wasserwerk Wettingen an die Vorgaben des StromVG zu halten. Darin wird vorgeschrieben, wie die künftige Preisgestaltung und deren Berechnung zu geschehen hat. Bisher war der Strompreis ein Mischpreis und wurde als solcher verrechnet. Neu muss der Strompreis in Energielieferung, Netznutzung und Abgaben an die Gemeinde unterteilt werden. Zusätzlich kommen neue gesetzliche Abgaben für Systemdienstleistungen (SDL) und kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zum Strompreis dazu. Auf der Stromrechnung an die Kunden werden neu die einzelnen Preissegmente separat aufgeführt. Die Grossverbraucher können dann ab 1. Januar 2009 den Energieanteil auf dem freien Markt beschaffen. Der Anteil für die Netznutzung des EWW und der vorgelagerten Netze bleibt weiterhin beim EWW als Netzbetreiber.

Für die Berechnung der Netznutzung musste das gesamte EWW Netz mit allen dazugehörenden Anlagen und Infrastrukturen in einer Datenbank aufgenommen und anschliessend bewertet werden. Diese aufwendige Arbeit wurde im Frühling - Sommer 2008 durchgeführt. Anschliessend wurden die Netznutzungsentgelte der Netzebene 5 (16'000 V Verteilung), der Netzebene 6 (Transformation 16'000 / 400 V) und der Netzebene 7 (Feinverteilung 400 V) zugeteilt. Anhand der Verbrauchszahlen, der Netznutzung der Vorliegernetze sowie der kalkulatorischen Verzinsung und Abschreibung der eigenen Anlagen konnten dann die Netznutzungsentgelte diskriminierungsfrei für die einzelnen Kundengruppen des EWW berechnet werden. Dabei wurde auch festgestellt, dass einzelne Kundensegmente bis anhin nicht kostendeckend waren.

Unser Energielieferant, die AEW Energie AG wird unseren Beschaffungspreis ab 1. Oktober 2008 um 9.55 % erhöhen. Zusätzliche Kostentreiber sind die Abgaben für Systemdienstleistungen von 0.9 Rp./kWh und für die kostendeckende Einspeisevergütungen von 0.45 Rp./kWh.

Eine Planerfolgsrechnung des EWW zeigt, dass diese Erhöhungen vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden müssen. Damit noch ein knapp positives Betriebsergebnis erzielt werden kann, wird vom EWW selber ein geringer Aufschlag von 0.23 Rp./kWh erhoben. Der durch das StromVG verursachte, erhebliche Mehraufwand für die ganzen Mess- und Verrechnungsprozesse seitens EWW kann mit internen Effizienzsteigerungen kompensiert werden. Der durch die Kalkulationsregeln des StromVG (kalkulatorische Verzinsung und Abschreibung auf den bereits abgeschriebenen Anlagen) hervorgerufene Aufschlag wird vom EWW in Form von Rabatten auf Energie und Netznutzung wieder aufgehoben.

Diese ganzen Auswirkungen bedeuten für unsere Kunden, dass die Strompreise ohne die nicht beeinflussbaren gesetzlichen Abgaben um durchschnittlich 8.7 %. steigen. Bei Gewerbe- und Industriebetrieben beträgt der Aufschlag durchschnittlich 12.2 %; bei den Haushalt und Kleingewerben durchschnittlich 5.4 %. Durch die Sistierung des Tarifs KN-S sind die Abnehmer mit elektrischen Heizungen mit einer Preissteigerung von durchschnittlich 26 % am stärksten betroffen. Bei diesen Angaben handelt es sich um Durchschnittspreise. Aufgrund des persönlichen Verbrauchsverhaltens können individuelle Abweichungen erheblich sein. Mit den gesetzlichen Abgaben SDL und KEV wird der durchschnittliche Strompreis in Wettingen um ganze 19 % steigen.
Die Konzessionsabgabe an die Einwohnergemeinde beträgt 0.75 Rp./kWh. Der daraus resultierende Betrag ist ungefähr gleich wie in den Vorjahren. Neu ist lediglich, dass der Betrag auf der Rechnung separat erscheint.

Die neusten Tarifblätter sind auf unserer Homepage (www.ew-wettingen.ch) abrufbar.
Das EWW bleibt ein günstiges Energieversorgungsunternehmen und die Kunden profitieren nach wie vor von einer modernen und sicheren Stromversorgung.
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