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Erdbebenvorsorge Schulhaus Altenburg

26. September 2008
Der Gemeinderat Wettingen nimmt seine Verantwortung als Grundeigentümer seiner öffentlichen Gebäude war. Davon betroffen ist auch die Schulanlage Altenburg. Bei den Detailabklärungen zur Vorbereitung der Altbausanierung musste fest-gestellt werden, dass nicht alle Bauteile den aktuellsten Normen entsprechen. Vertiefte Abklärungen haben nun gezeigt, dass Massnahmen für die Erdbebensicherheit bei Teilen des Altbaus notwendig sind. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Schritte unverzüglich eingeleitet. Es ist mit einer Bauverzögerung von rund einem halben Jahr zu rechnen.

Die Erdbebensicherheit entwickelt sich immer mehr zu einem zentralen Diskussionspunkt für Architekten, Ingenieure und Gebäudeeigentümer.

Gestützt auf wissenschaftliche Arbeiten, werden die Normen laufend dem Stand der Erkenntnisse angepasst. Im Rahmen der letzten Anpassung (2004) wurden die Erdbebenbestimmungen an den Eurocod 8 angepasst, was eine erheblich höhere, rechnerische Erdbebeneinwirkung gegenüber früheren Normengenerationen zur Folge hatte.

Grundsätzlich ist die Erdbebensicherheit bei Neubauten zwingend einzuhalten. Aber auch bestehende Bauten sollten in einer angemessenen Zeit auf die Erdbebensicherheit überprüft und einer Erdbebenertüchtigung unterzogen werden.

Obwohl es bundesrechtlich keine Grundlagen gibt, um Massnahmen zur Erdbebensicherheit durchzusetzen, steht der Gemeinderat in der Funktion als Gebäudeeigentümer zu seiner Verantwortung, den Nutzern sichere Gebäude zur Verfügung zu stellen.

Bereits bei der Sanierung der Bezirksschulanlage hat der Gemeinderat festgelegt, dass das Gebäude soweit zu ertüchtigen sei, dass es bei einem Erdbeben nicht kollabiert und Personenschäden vermieden werden können.

Das Konzept betreffend Erdbebensicherheit wurde auch bei der Schulanlage Altenburg angewandt. Nach weiteren Sondier- bzw. Bauarbeiten im Altbau im Sommer 2008 zeigte sich, dass die bestehenden Wände nicht in der Qualität angetroffen wurden, wie ursprünglich zugrunde gelegt.

Für den Gemeinderat als Gebäudeeigentümer ist es unabdingbar, zur Verantwortung zu stehen. Das interne Controlling mit den durchgeführten Baukontrollen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bauingenieuren und Architekten hat vorliegend gegriffen.

Vorerst darf festgestellt werden, dass der Anbau, welcher diesen Sommer fertig gestellt wurde, den neuesten Normen betreffend Erdbebeneinwirkung entspricht. Weiter darf festgestellt werden, dass auch das bestehende Gebäude gemäss der aktuellen Rechtsprechung nicht umgehend nachgerüstet werden muss. Die Rechtsprechung lässt vielmehr angemessene, vernünftige Reaktionsfristen zu. Das Werk muss laufend der Entwicklung der neuen Möglichkeiten und den neuen Anschauungen angepasst werden. Das Planerteam ist zurzeit an der Verfeinerung der Massnahmen, damit eine Erdbebenertüchtigung im Altenburg zielgerichtet und mit möglichst kleinen Emissionen auf den Schulbetrieb vorge-nommen werden kann.

Nach Vorliegen der Detailabklärungen und der damit verbundenen Terminierungen, kann und wird der Gemeinderat das weitere Vorgehen definieren. Am Grundsatz, dass die Gebäude der Gemeinde Wettingen sicher sind und bei allfälligen Änderungen von Normen nachgerüstet werden, wird damit nicht abgerückt.

Dass die seriöse Planung, Terminierung und Vorbereitung zur Umsetzung allfälliger Massnahmen zusätzlich Zeit braucht, muss akzeptiert werden. Der Gemeinderat wird über die Massnahmen und die Terminierung rechtzeitig noch vor dem Jahreswechsel orientieren. Die allfälligen Kostenfolgen sind ebenfalls noch in Abklärung. Es muss davon ausgegangen werden, dass mit einer leider unvermeidbaren Verzögerung der Fertigstellung der Sanierung Altbau von rund einem halben Jahr ausgegangen werden muss.
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