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Polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Wettingen und Würenlos besiegelt

25. August 2009
Nachdem der Einwohnerrat Wettingen am 12. März 2009 und die Einwohnergemeindeversammlung Würenlos am 9. Juni 2009 dem Gemeindevertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Gemeinden zugestimmt haben, wird nun der Vertrag unterzeichnet. Somit ist die Polizei Wettingen ab dem 1. Januar 2010 für die Gemeinden Neuenhof, Würenlos und Wettingen zuständig.

Einwohnerratspräsident Hermann Steiner und die Protokollführerin Sibylle Strebel als Vertretung des Einwohnerrates Wettingen sowie Gemeindeammann Hans Ulrich Reber und Gemeindeschreiber Daniel Huggler als Vertretung der Gemeindeversammlung Würenlos haben den Gemeindevertrag am 24. August 2009 unterzeichnet. Er tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und hat eine feste Laufzeit von 3 Jahren. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.

Die polizeiliche Zusammenarbeit wurde notwendig, nachdem die Gemeindepolizei Würenlos aufgrund von geänderten Vorschriften zur Gewährung der lokalen Sicherheit nicht mehr in der Lage war, die Anforderungen gemäss Polizeigesetz zu erfüllen. Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten des neuen kantonalen Polizeigesetzes hat der Kanton die Polizeihoheit im Gemeindegebiet von Würenlos per 1. Januar 2009 der Kantonspolizei übertragen. Da die Gemeinden Wettingen und Würenlos bereits seit einiger Zeit Verhandlungen über eine polizeiliche Zusammenarbeit führten, konnte bereits per 1. Februar 2009 eine Lösung erzielt und die Polizeiaufgaben der Gemeinde Würenlos an die Polizei Wettingen übertragen werden. Für die Zeit von 1. Februar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 wurde eine Übergangsvereinbarung abgeschlossen, welche mit Inkrafttreten des Gemeindevertrages ihre Gültigkeit verliert.

Der Gemeindevertrag regelt die Übernahme der Sicherstellung der polizeilichen Grundversorgung und die Unterstützung der Gemeindebehörde bei der Erfüllung der polizeilichen Aufgaben. Dazu gehören unter anderem polizeiliche Interventionen während 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen die Woche, Patrouillentätigkeit bei Tag und Nacht, Parkraum- und Geschwindigkeitskontrollen etc. Das bestehende Personal der Gemeindepolizei Würenlos wird durch die Gemeinde Wettingen gemäss gültigem Personalreglement übernommen. Als Konsequenz daraus erhöht sich der Stellenplan der Polizei Wettingen um zwei Stellen von 20.5 auf 22.5. Der bestehende Polizeiposten in Würenlos bleibt nach wie vor bestehen. Die Kosten für die Leistungen (Bruttokosten abzüglich der tatsächlich durch die Polizei Wettingen vereinnahmten Bussen) werden gemäss Einwohnerzahl aufgeteilt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hat die Gemeinde Würenlos der Gemeinde Wettingen eine Entschädigung pro Einwohner in der Höhe von Fr. 58.00 zu leisten. Die vorgenannte Entschädigung wird jährlich aufgrund der effektiv abgerechneten Kosten angepasst.

Mit der Integration der Würenloser Polizei in die Polizei Wettingen werden die guten Beziehungen zwischen den beiden Gemeinden weiter intensiviert. Die Erfahrungen aus dem ersten halben Jahr der Zusammenarbeit sind durchwegs positiv. Die Gemeinderäte von Wettingen und Würenlos erachten deshalb den Gemeindevertrag als eine Win-Win-Situation für beide Gemeinden.
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