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Alkohol und Jugendschutz - Ergebnis der dritten Serie an Alkohol-Testkäufen

1. September 2009
Im Auftrag der Gemeindebehörde wurde in Wettingen zwischen dem 15. Juni und dem 5. Juli 2009 die dritte Serie von Alkohol-Testkäufen durchgeführt. D.h. einige der Alkohol verkaufenden Betriebe in der Gemeinde Wettingen wurden nachkontrolliert. Dazu gehörten auch die Beizen und Bars am Wettiger Fäscht. 39 % der getesteten Verkaufsstellen haben gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen. Sämtliche nachkontrollierten Betriebe wurden schriftlich über das Ergebnis der Testkäufe informiert.

Die Aktion fand im Rahmen des Projekts "Alkohol-Testkäufe in den Gemeinden des Kantons Aargau" statt. Die in Zusammenarbeit zwischen der Polizei Wettingen und dem Kinder- und Jugendwerk des Blauen Kreuzes von Jugendlichen durchgeführten Alkohol-Testkäufe wurden durch den Gemeinderat im Voraus angekündigt. 61 % aller in der dritten Serie nachkontrollierten Verkaufsstellen (inkl. Wettiger Fäscht) haben sich an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten und den Jugendlichen die gewünschten Alkoholika nicht verkauft. Leider haben aber total 39 % der getesteten Betriebe erneut gegen die gesetzlich verankerten Jugendschutzbestimmungen verstossen. Sämtliche nachkontrollierten Verkaufsstellen wurden über das Ergebnis der Testkäufe informiert. Die Fehlbaren wurden gleichzeitig verwarnt sowie über das bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot informiert.


Werden die Resultate der 3. Serie etwas genauer betrachtet, kann festgestellt werden, dass von den total 6 nachkontrollierten Verkaufsstellen (Gastrobetriebe, Detailhandel etc., ohne Wettiger Fäscht) nur ein Betrieb die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten. Somit wurden im Rahmen des kantonalen Projektes, mit Ausnahme eines Betriebes, alle mindestens 1x positiv (d.h. kein Alkoholverkauf) getestet.

Auch das Resultat der Testkäufe am Wettiger Fäscht ist erfreulich. Die Vereine wurden im Rahmen der ersten und dritten Testserie überprüft. Über beide Serien gesehen liegt der Durchschnitt der negativ getesteten Vereinsbeizen bei 42 %. Der kantonale Durchschnitt für Events/Volksfeste beträgt 40 %. Der Gemeinderat ist bemüht, gemeinsam mit den Vereinen Lösungen zu finden, um künftig ein noch besseres Testresultat zu erzielen.

Um die Jugendschutzbestimmungen im Bereich der Alkoholprävention auf Dauer besser durchsetzen zu können, beabsichtigt der Gemeinderat weiterhin, Alkohol-Testkäufe durchzuführen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das kantonale Gesundheitsgesetz, welches eine entsprechende Bestimmung beinhaltet, per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt wird.

Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für das entgegen gebrachte Verständnis und das Einhalten der Jugendschutzbestimmungen.
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