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Gemeinde Wettingen trifft Massnahmen gegen Ausbreitung des Götterbaums

17. November 2015
Gemeinde Wettingen trifft Massnahmen gegen Ausbreitung des Götterbaums

Schädlicher invasiver Neophyt hat sich im Siedlungsgebiet und im Waldreservat Lägern stark vermehrt.
Der Götterbaum, ein sehr schädlicher invasiver Neophyt, hat sich im Waldreservat Lägern und im Siedlungsgebiet stark verbreitet. Deshalb hat die Gemeinde Wettingen gemeinsam mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Massnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Götterbaums zu stoppen. Unter anderem fällt der Werkhof Wettingen heute Dienstag, 17. November 2015, sechs Bäume im Siedlungsgebiet.

Der Götterbaum steht auf der schwarzen Liste der besonders schädlichen invasiven Neophyten. Er bedroht die einheimische Artenvielfalt und verursacht Schäden sowie erhöhte Unterhaltskosten an Bauten und Infrastrukturen. Zudem können seine Rinde und Blätter beim Menschen starke allergische Hautreizungen und sein Blütenstaub allergische Reaktionen hervorrufen.

Der Götterbaum wächst sehr rasch und verbreitet sich schnell. Im Waldreservat Lägern mit seinen botanisch wertvollen Felsfluren haben sich die Götterbäume in den letzten Jahren stark vermehrt und haben begonnen, Früchte zu tragen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit stammen die Vorkommen im Waldreservat von samentragenden Bäumen aus dem Siedlungsgebiet.

Die Bekämpfung von Götterbäumen im Waldreservat macht nur Sinn, wenn auch die Exemplare im angrenzenden Siedlungsgebiet bekämpft werden – insbesondere so genannte "Quellbäume", die Früchte ausbilden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Wettingen gemeinsam mit der Abteilung Wald und der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) Massnahmen auf verschiedenen Ebenen beschlossen:
  • Im Siedlungsgebiet werden rund 300 Pflanzen – darunter auch kleinere Exemplare – mit Pflanzenschutzmittel behandelt. Die grossen Bäume werden gefällt. Im Siedlungsgebiet von Wettingen sind von der Fällaktion, die heute Dienstag, 17. November 2015, durch den Werkhof ausgeführt wird, insgesamt sechs Bäume betroffen. Darunter sind auch zwei grosse Götterbäume beim Kloster Wettingen, das unter Denkmalschutz steht. In Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege und dem Ortsbildschutz wurde beschlossen, anstelle des Götterbaumes direkt vor dem Klostereingang, dem eine wichtige gestalterische Funktion beigemessen wird, einen Ersatzbaum zu pflanzen. Wegen der Gefahr von Wurzelbruten finden bis 2018 Nachkontrollen und wenn nötig weitere Behandlungen mit Pflanzenschutzmittel statt.
  • Im Wald ist die Anwendung von Pflanzenschutzmittel verboten, die Bekämpfung von Götterbäumen wird dadurch viel schwieriger und teurer. Im Waldreservat Lägern werden vorerst die Jungpflanzen mitsamt Wurzeln ausgepickelt und die Fruchtbestände der fruktifizierenden Bäume entfernt.

Durch die beschlossenen Massnahmen entstehen für die Bevölkerung keine Beeinträchtigungen. Die betroffenen Grundeigentümer sind bereits darüber informiert und haben ihre Einwilligung dazu gegeben.
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