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Elternbeitragsreglement wird aufgehoben

28. April 2017
Der Gemeinderat ist aus Gründen der Verwaltungseffizienz zum Schluss gelangt (wie die andern Poolgemeinden auch), das Tarifblatt der Gemeinde Wettingen der Tarifordnung des Krippenpools um den Bereich der Elternbeiträge bei den Tagesstrukturen bzw. bei der Tarifierung von Betreuungsverhältnissen von Schulkindern zu erweitern und damit gleichzeitig das Elternbeitragsreglement ausser Kraft zu seten.

Die Gemeinde Wettingen ist bei der Subventionierung von Betreuungsverhältnissen in Kinderkrippen mit den drei Nachbargemeinden Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal im Krippenpool zusammengeschlossen. Der Krippenpool hat eine Tarifordnung erlassen, in der jede einzelne Gemeinde ein eigenständiges Tarifblatt beschliessen kann, in dem die Elterntarife für die familienergänzende Kinderbetreuung festgelegt werden.

Die Gemeinde Wettingen hat auf dem aktuellen Tarifblatt der Tarifordnung des Krippenpools lediglich die geltenden Tarifbestimmungen für die Betreuungsverhältnisse von Kindern im Vorschulalter integriert. Für die Subventionierung von Kindern im Schulalter hat der Einwohnerrat am 9. September 2010 ein separates Elternbeitragsreglement EBR erlassen, welches die Grundsätze der Kostenbeteiligung der Eltern regelt und dem Gemeinderat die Kompetenz erteilt in einer Verordnung die effektiven Elternbeiträge festzulegen. Das EBR Wettingen deckt zum allergrössten Teil die Grundsätze der Tarifordnung des Krippenpools ab.

Das zurzeit noch in Kraft befindliche Elternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung und die dazugehörende Verordnung sollen auf den 31. Juli 2017 ausser Kraft gesetzt werden. Alle zentralen Aspekte des EBR Wettingen sind bereits in der Tarifordnung des Krippenpools integriert. Die letzten Neuerungen des Krippenpools haben ebenfalls in das neu vorliegende Tarifblatt Eingang gefunden. Gleichzeitig ist im vorliegenden Tarifblatt auch der Wegfall der kantonalen Subventionierung per 31. Juli 2018 (aufgrund des neuen Kinderbetreuungsgesetzes, seit 1. August 2017 in Kraft) berücksichtigt worden.
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