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Zone Tempo 30 - Anpassungen

12. Juli 2017
Durch bauliche Massnahmen werden die Zonen Tempo 30 in den Gebieten Weberstrasse / Freiquartier (Gebiet H) und Bifangstrasse mit Halbartenstrasse bis Langäcker in Umsetzung des Kommunalen Gesamtplanes Verkehr KGV erweitert.

Als behördenverbindliches Planungsinstrument definiert der KGV die verkehrsplanerischen Leitlinien für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Darin sind auch Anpassungen an der Klassifizierung von Strassen vorgenommen worden.

Aufgrund von Neuklassifizierungen von Strassen können Erweiterungen der Tempo 30-Zonen an die Hand genommen werden.

Bifangstrasse / Halbartenstrasse

Die Bifangstrasse wird im KGV von einer Quartiersammelstrasse auf eine Quartiererschliessungsstrasse abgestuft. Südlich angrenzend an die Bifangstrasse, die insbesondere in den Morgen- und Abendspitzen durch überregionalen MIV (motorisierter Individualverkehr) belas­tet wird, liegt das Gebiet Langäcker, das bis 2020 von der landwirtschaftlichen Nutzung in ei­ne intensive Wohnnutzung überführt wird.

Im Jahr 2013 erstellte die Einwohnergemeinde Wettingen zudem an der Langäckerstrasse einen Doppelkindergarten sowie einen Standort für schulergänzende Kinderbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder. Zurzeit erstellen die Gemeinnützige Gesellschaft Wettingen und die Baugenossenschaft Pro Familia im Gebiet Langäcker neben der bestehenden Alterssiedlung Sulperg 1 eine neue Wohnsiedlung mit 85 Alters- und Familienwohnungen. Des Weiteren beabsichtigt die St. Bernhard AG in naher Zukunft im Gebiet Langäcker ein neues Alterszentrum zu realisieren.

Damit das Gebiet Langäcker an das nördlich der Bifangstrasse angrenzende Wohngebiet mit Einkaufsmöglichkeiten angebunden und ein sicheres Queren der Bifangstrasse angeboten werden kann, soll diese in eine Tempo 30-Zone eingebunden werden.

Freiquartier (Gebiet H)

Aufgrund der mit dem KGV umgesetzten Neuausrichtung der Verkehrsrichtplanung, die sich auch auf Grundsätze der Freiraumplanung stützt, erfüllen die Tägerhard- und Weberstrasse keine gebietsvernetzende Durchgansfunktionen mehr, sondern wickeln primär den quartierbezo­genen Verkehr ab. Die Weberstrasse und Teile der Tägerhardstrasse wurden daher mit dem KGV von einer Hauptsammelstrasse auf eine Quartiersammelstrasse herabgestuft.

Die Weberstrasse wird mit dem KGV neu einer Tempo 30-Zone zugeordnet.

Die öffentliche Auflage zu den geplanten Massnahmen dauert vom 14. Juli bis zum 14. August 2017 bei der Bau- und Planungsabteilung.
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