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Konzessionsabgabe für Erdgasversorgung

29. September 2017
Der Einwohnerrat soll die Einführung einer Konzessionsabgabe für die Gasversorgung in Wettingen und damit ein neues Reglement beschliessen.

Die Gasversorgung in Wettingen wird aktuell durch die Regionalwerke AG Baden sichergestellt. Auf den 1. Januar 2018 hin muss der Konzessionsvertrag neu ausgehandelt werden. Aktuell gibt es keine Konzessionsgebühr auf Erdgas. Im Sinne der gleich langen Spiesse soll das Durchleitungsrecht im öffentlichen Grund konzessionspflichtig sein.

Der Gemeinderat möchte die Konzessionsabgabe im ersten Jahr auf 0.15 Rp. pro kWh festlegen. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 75‘000‘000 kWh führt dies zu Mehreinnahmen in der Höhe von Fr. 112‘500.00 jährlich.

Für die Einführung dieser Abgabe benötigt es eine gesetzliche Grundlage. Der Gemeinderat unterbreitet dem Einwohnerrat das entsprechende Reglement betreffend die Entschädigungsregelung der Sondernutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Zwecke der Gasversorgung im Gemeindegebiet der Einwohnergemeinde Wettingen. Darin wird der Gemeinderat ermächtigt, die Höhe der Konzessionsabgabe pro kWh jährlich – nach Anhörung der Gasversorgerin – festzulegen. Im Reglement ist die maximale Höhe von 0.5 Rp. Pro kWh vorgesehen.
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