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Identitätsstiftende Bausubstanz von Wettingen soll erhalten bleiben

30. Oktober 2017
Auf Basis von zwei einwohnerrätlichen Vorstössen liess der Gemeinderat das Bauinventar der Gemeinde Wettingen aktualisieren und bis ins Jahr 1980 fortschreiben. Mit einer Änderung der Nutzungsplanung sollen diese Objekte für künftige Generationen erhalten werden. Dabei werden Schutz- und Inventarobjekte unterschieden.

Wettingen ist aus drei Siedlungskernen zusammengewachsen: die Klosterhalbinsel mitsamt dem Bahnhofquartier, das mit dem Kloster verbundene Dorf / Eigi sowie der als BBC-Arbeiterquartier gegründete Langenstein. Gemeindeammann Roland Kuster: "Dank der grossen freien Landflächen zwischen diesen drei Kernen blieben diese im Zuge der rasanten Siedlungsentwicklung in der Nachkriegszeit weitgehend erhalten."

Etliche Bauten sind bereits heute eigentümerverbindlich geschützt. So stehen 34 Bauten unter kantonalem Denkmalschutz - und sind damit nicht Teil der Vorlage. Auf kommunaler Ebene sind bisher 52 Objekte mit unterschiedlichen Schutzgraden belegt. Ergänzend verzeichnen Inventarpläne 22 weitere Objekte, bei denen bauliche Massnahmen meldepflichtig sind.

Die Aktualisierung und Fortschreibung des Bauinventars erfolgte nach einheitlichen fachlichen Kriterien durch die kantonale Denkmalpflege und die Fachleute von vestigia GmbH aus Basel/Zürich. Eine Fachgruppe mit Vertretern des Kantons und der Gemeinde begleitete dessen Ausarbeitung. Eingang fanden Bauten und Anlagen, die kunst-, architektur- und lokalgeschichtlich wichtig sind und das Ortsbild prägen. Bei den Ensembles ergibt sich die besondere städtebauliche, kulturelle oder ästhetische Qualität aus dem Zusammenspiel verschiedener Einzelbauten. Das Bauinventar enthält mit der Erweiterung um die Zeitepoche von 1920-1980 neu 81 Einzelobjekte sowie 14 Ensembles.

Die einwohnerrätlichen Motionen verlangen die rechtliche Sicherung der Bauinventar-Objekte. Dies entspricht auch dem kantonalen Auftrag aus Kultur- und Baugesetz sowie Richtplan. Der Gemeinderat entschied, eine separate Planungsvorlage auszuarbeiten ("Teiländerung Nutzungsplanung Schutzobjekte"). Damit lassen sich die Voraussetzungen für den Erhalt der Objekte innert nützlicher Frist schaffen. Gleichzeitig erhöht sich die Planungs- und Rechtssicherheit für Grundeigentümer und Bauwillige.

Die den Gemeinderat beratende Planungskommission befasste sich in mehreren Lesungen mit der Vorlage. Die Bauinventar-Bauten wurden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit einer künftigen Siedlungsentwicklung, ihrer Bedeutung und ihrer Schutzfähigkeit in zwei Gruppen eingeteilt:
  • Inventarobjekte nach § 27 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) werden nicht unter Schutz gestellt. Bei baulichen Veränderungen kann die Gemeinde jedoch spezifische Anforderungen an die Gestaltung verlangen.
  • Schutzobjekte nach § 28 resp. 28bis BNO sind in ihrer baulichen Substanz geschützt. Bei Einzelobjekten sind bauliche Veränderungen am Gebäude möglich, soweit sie die im Bauinventar beschriebenen Besonderheiten berücksichtigen. Unter derselben Voraussetzung sind auch Zweck- und Funktionsänderungen zulässig, z.B. von Wohnen zu Gewerbe. Bei Ensembles sind - im Gegenzug zu Einzelobjekten - unter klar definierten Rahmenbedingungen auch Ersatzneubauten zulässig.

Der Anteil an Gebäuden mit Schutzbestimmungen steigt von 52 auf 65 Objekte. Zwei Drittel der Bauten konzentriert sich in den drei historischen Siedlungskernen Dorf / Eigi, Klosterhalbinsel / Bahnhof und Langenstein, deren Schutz der Bevölkerung besonders wichtig ist. Sie lassen sich damit in ihrem Erscheinungsbild stärken. Die Teiländerung sichert auch wichtige öffentliche Gebäude und macht zentrale Entwicklungsschritte der Gemeinde für die Nachwelt ablesbar.

Der Gemeinderat erliess im Mai 2016 für die Dauer von längstens fünf Jahren eine Planungszone über die mutmasslichen Schutzobjekte. Während dieser Zeit besteht aber kein Bau- oder Veränderungsverbot, sofern Bauvorhaben die im Bauinventar beschriebenen Besonderheiten des Objekts angemessen berücksichtigen. Seit Mai 2016 wurden auf Kosten der Gemeinde elf Beratungen durchgeführt, zum Teil mit Vor-Ort-Begehungen und unter Beizug des Ortsbildberaters. In sieben Fällen führte dies zu Baugesuchen. Beispiele für erfolgte oder geplante Umbauten von Bauinventarobjekten sind der Murihof, die Überbauung Genossenschaft Frieden-/ Imfeldstrasse, das sich im Gemeindebesitz befindliche Bauernhaus Kirchstrasse 24/26 oder das Schulhaus Margeläcker.

Nun steht vom 30. Oktober bis zum 28. November 2017 die öffentliche Mitwirkung zur Änderung der Nutzungsplanung an. Während der Mitwirkungsfrist haben betroffene Grundeigentümer wie auch alle interessierten Kreise die Gelegenheit, sich zur Vorlage zu äussern. Mitwirkungseingaben sind schriftlich an den Gemeinderat Wettingen, "Teiländerung NP Schutzobjekte", Alb. Zwyssigstrasse 76, 5430 Wettingen, einzureichen. Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
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