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St. Bernhard AG erhält Gemeindeland im Baurecht

30. Oktober 2017
Im Gebiet Langäcker soll der St. Bernhard AG für die Realisierung eines neuen Alterszentrums Land im Baurecht abgegeben werden.

Ausgelöst durch die kantonale Pflegeverordnung muss die St. Bernhard AG die bestehende Raumstruktur anpassen. Aufgrund der schwierigen baulichen Voraussetzungen am bestehenden Standort an der Rebbergstrasse ist dies nicht zukunftsgerecht und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.

Die Einwohnergemeinde Wettingen hat bereits vor langer Zeit im Gebiet Langäcker ein Grundstück erworben, um die Möglichkeit zur Erstellung von Bauten für das Alter zu sichern. Mit Beschluss vom 12. November 2015 hat der Einwohnerrat das Baurecht in Aussicht gestellt.

Die St. Bernhard AG hat in einem sorgfältigen Prozess die künftigen Bedürfnisse für die Alterspflege ermittelt und mit einem qualifizierten Verfahren ein entsprechendes Vorprojekt erstellen lassen. Die bauliche Umsetzung wurde im Rahmen eines verbindlichen Vorentscheids mit Drittwirkung grundsätzlich gesichert.

Mit der Festsetzung des Basislandwerts von Fr. 1‘100.00 pro m2, der zur Berechnung des Baurechtszinses herangezogen wird, können die Anliegen des Einwohnerrats betreffend die Gleichbehandlung der Baurechtsnehmer im Gebiet Langäcker sowie den Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung umgesetzt werden.

Mit dem Abschluss des Baurechtsvertrags, dessen Laufzeit über 99 Jahre abgeschlossen werden soll, können die Weichen zur Umsetzung der kantonalen Pflegeverordnung langfristig gestellt werden.
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