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Voranschlag 2018 - Steuerfuss 95 %

14. November 2017
Voranschlag 2018 mit Steuerfuss 95 % bedeutet eine Steuerfusserhöhung

Der Gemeinderat hat dem Parlament im Rahmen der Budgetdebatte einen gleichen Steuerfuss von 95 % (Steuerfusserhöhung um 3 %) beantragt. Diesem Antrag ist der Einwohnerrat mit 27 : 2 Stimmen, bei 9 Enthaltungen gefolgt.

In der Einwohnerratsvorlage hat es genau wie folgt geheissen: "Wir beantragen Ihnen, den Beschluss des Einwohnerrats an der Urne zu bestätigen, das Budget 2018 der Einwohnergemeinde zu genehmigen und den Gemeindesteuerfuss wie bisher auf 95 % festzulegen, was in Anbetracht des erforderlichen Steuerfussabtausches für die neutrale Umsetzung der Aufgabenverschiebung eine Steuerfusserhöhung von 3 Prozenten bedeutet."
In der Übertragung in die Abstimmungsvorlage ist der entscheidende Hinweis auf die Steuerfusserhöhung aus Versehen weggefallen. In der Abstimmungsbroschüre an die Stimmberechtigten wird im drittuntersten Abschnitt auf Seite 7 die Steuerfusserhöhung aber klar ausgewiesen. Es handelt sich um die gleiche Formulierung, wie sie im Antrag an den Einwohnerrat schon vorhanden war.

Die Stimmberechtigten werden in der Abstimmungsvorlage für den 26. November 2017 auch noch eingeladen, für die Meinungsbildung die Entscheidgrundlagen des Einwohnerrates auf der Internetseite einzusehen.
Am 12. Februar 2017 haben die Aargauer Stimmberechtigten über das Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge (AVBiG) abgestimmt. Darin werden die Gemeinden gemäss § 4 Abs. 3 ausdrücklich verpflichtet, dem Einwohnerrat den gleich bleibenden Steuerfuss ausdrücklich als Steuerfusserhöhung auszuweisen. Dies ist mit den besagten Hinweisen im Antrag an den Einwohnerrat oder die Stimmberechtigten geschehen.

Die Abstimmungsfrage ist wie in anderen Gemeinden analog formuliert.
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