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Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen

24. Januar 2018
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat mit Entscheid vom 15. Januar 2018 die Stimmrechtsbeschwerde gegen den Voranschlag 2018 abgewiesen. Nachdem das Rechtsmittel ans Verwaltungsgericht nicht ergriffen worden ist, ist das Budget 2018 der Gemeinde Wettingen nun rechtskräftig.
Die Beschwerdeinstanz hielt fest, dass die Abstimmungsunterlagen einen Mangel aufwiesen und die Erläuterungen des Gemeinderates offensichtlich unvollständig waren. Dies konnte weitgehend behoben werden, da der Gemeinderat richtigerweise den Mangel durch eine zusätzliche Information in der "Limmatwelle", dem amtlichen Publikationsorgan, korrigiert hat. Weiter kann beim deutlichen Abstimmungsresultat mit einer Annahme von 68,5 % davon ausgegangen werden, dass der fehlende Nebensatz das Abstimmungsergebnis nicht negativ beeinflusst hat. Gemeindeammann Roland Kuster: "Wir sind erfreut, dass nun klare Verhältnisse herrschen und die Gemeinde mit einem rechtskräftigen Budget ihre Aufgaben wahrnehmen kann."

Der Einwohnerrat Wettingen hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2017 das Budget 2018 mit einem Steuerfuss von 95 % beschlossen. Dieser Einwohnerratsbeschluss unterstand dem obligatorischen Referendum. An der Urnenabstimmung vom 26. November 2017 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Wettingen dem Budget mit einem Steuerfuss von 95 % mit 2'828 Ja- zu 1'302 Nein-Stimmen zugestimmt.

Mit Eingabe vom 22. November 2017 reichte Thomas Bodmer, Wettingen, eine Stimmrechts- bzw. Abstimmungsbeschwerde ein und verlangte, dass die vorgesehene Abstimmung über das Budget für ungültig zu erklären sei.
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