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Lärmexzesse durch Motorfahrzeuge

29. Oktober 2018

Die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal wird auf der Landstrasse, aufgrund des immer häufiger festgestellten Strassenlärms, vermehrt Kontrollen in Bezug auf Fahrzeugzustand, übermässigen Lärm sowie in Bezug auf Geschwindigkeit durchführen. Fehlbare Fahrzeuglenker werden zur Rechenschaft gezogen.

Vermehrt gehen bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal Lärmklagen der Anwohnerschaft entlang der Hauptverkehrsachsen in Wettingen und Neuenhof ein. Es wird moniert, dass hauptsächlich in den späteren Abendstunden der Motorenlärmpegel steigt und dass zahlreiche Fahrzeuge, namentlich solche im sportlichen oder getunten Bereich, sich einen Spass daraus machen, mehrmals die Landstrassen auf und ab zu fahren. Im Bereich von Einmündungen und Kreiseln wird brüsk abgebremst und wieder stark beschleunigt, was als allgemeine Ruhestörung empfunden wird und die Bewohner entlang der Landstrassen stark stört und entsprechend verärgert. Die Regionalpolizei führt entlang der Landstrassen regelmässig Verkehrskontrollen durch. In Art. 33 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist festgehalten, dass jeglicher unnötiger Lärm durch Motofahrzeugführer, namentlich in Wohngebieten und nachts, zu unterlassen ist. Verboten und unter Strafe gestellt sind unnötiges Laufenlassen des Motos, fahren mit zu hohen Drehzahlen, zu schnelles Beschleunigen und hauptsächlich das fortgesetzte unnötige Herumfahren in Ortschaften. Die Zurschaustellung gewisser Fahrzeugkategorien durch mehrfaches hin- und herfahren auf der Landstrasse ist verboten und stellt einen Straftatbestand dar. Die Polizei musste schon Fahrzeuglenker zur Anzeige bringen.

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